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Kanton Zürich
Rundschreiben September 2023
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Filmischer Einblick: «Heilpädagogische Früherziehung – Was hilft das unserem Kind und unserer Familie?»
Ahee (3) und Theodora (3) sind in ihrer Entwicklung nicht ganz so schnell wie andere Kinder in ihrem Alter. Sie haben Anspruch auf Unterstützung in Form von heilpädagogischer Früherziehung. Doch wie sieht so eine Unterstützung genau aus? Manchen Eltern mag es im ersten Moment nicht leichtfallen, sich ein Bild davon zu machen.

Der Film gibt deshalb Einblick in die spielerische Förderung der heilpädagogischen Früherziehung. Dabei erzählen die Eltern von Ahee und Theodora, warum sie froh um diese Unterstützung sind und wo sie Fortschritte sehen. Ergänzt werden ihre Stimmen durch kurze fachliche Ausführungen der heilpädagogischen Früherzieherinnen.

In erster Linie ist der Film für Eltern gedacht. Ziel ist es, das Leistungsangebot der heilpädagogischen Früherziehung niederschwellig zugänglich zu machen, mögliche Ängste abzubauen und die passenden Anlaufstellen bekannt zu machen. Ein Begleitbeitrag im Online-Magazin "Fürs Leben gut" vermittelt die entsprechenden Informationen in Schriftform.

Gerne dürfen Sie den Film in Ihrem Arbeitsalltag einsetzen oder betroffene Eltern darauf aufmerksam machen. Hier geht es zum Film und zum Beitrag im Online-Magazin «Fürs Leben gut»:
 
Zum Film
 
An dieser Stelle nochmals ein grosses Dankeschön an die Familien von Ahee und Theodora sowie an die beiden heilpädagogischen Früherzieherinnen Nadia Herrmann und Gabriela Rickenmann für ihr Mitmachen!

Hier geht es zum Begleitbeitrag «Steckbrief Sonderpädagogik»:
 
Zum Steckbrief
 
 
Projekt «Muttersprachliche Begleitung»
Sprachkenntnisse sind der entscheidende Faktor für die Integration und Voraussetzung, dass Familien nicht-deutscher Muttersprache Zugang zu wichtigen Informationen oder auch zu Angeboten im Frühbereich erhalten. Um Familien mit Fluchthintergrund den Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu erleichtern bzw. zu ermöglichen, stellt das AJB im Auftrag der Fachstelle Integration eine kostenlose muttersprachliche Begleitung zur Verfügung.

Das Angebot richtet sich an geflüchtete Familien mit Wohnsitz in den Gemeinden der Bezirke Winterthur, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Hinwil, Meilen, Pfäffikon und Uster. In der Stadt Zürich gibt es das Angebot AHOI (Ankommen mit Kindern im Vorschulalter), das von der AOZ (Asylorganisation Zürich) angeboten wird.

Im Integrationsprojekt «Muttersprachliche Begleitung» werden Eltern mit Babys und Kleinkindern und werdende Eltern von Begleiterinnen unterstützt, die die gleiche Muttersprache sprechen. Die Begleiterinnen verfügen über Erfahrung als Übersetzerinnen und Kulturvermittlerinnen. Sie werden von Fachpersonen in ihre Arbeit eingeführt und erhalten Aus- und Weiterbildungen. Die Begleiterinnen informieren über Angebote im Frühbereich, unterstützen die Eltern in der Sprachförderung ihrer Kinder und begleiten bei Bedarf die Familien mit ihren Kindern in Angebote.

Nutzen Sie dieses Angebot und melden Sie betroffene Familien mit ihrem Einverständnis für das Angebot «Muttersprachliche Begleitung» an oder unterstützen Sie sie bei der Anmeldung.
 
Zur Anmeldung
 
 
Informationsveranstaltung zu Master- und Bachelorstudiengängen an der HfH
Die nächste Informationsveranstaltung für den Masterstudiengang Heilpädagogische Früherziehung an der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) findet am Mittwoch, 27. September 2023, von 15.00 bis 17.00 Uhr an der HfH oder online statt.
 
Informationen und Anmeldung
 

Die nächste Informationsveranstaltung für den Bachelorstudiengang Logopädie an der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) findet am Mittwoch, 8. November 2023, von 18.00 bis 20.00 Uhr an der HfH oder online statt.
 
Informationen und Anmeldung
 
 
Wechsel der Durchführungsstelle
Bei einem Wechsel der Durchführungsstelle ist dem AJB möglichst zeitnah zum letzten Therapie- bzw. Fördertermin ein Abschlussformular einzureichen mit dem Vermerk «Wechsel der Durchführungsstelle», damit die neue Durchführungsstelle mit der Therapie bzw. Förderung beginnen kann. Die Gesamtstundenzahl der vor dem Wechsel erbrachten Leistungen ist ebenfalls auf dem Abschlussformular einzutragen. Die abgebende Durchführungsstelle verfasst bei einem Wechsel der Durchführungsstelle einen Abschlussbericht zuhanden der Eltern, sofern sie das Kind während mindestens fünf Stunden therapiert bzw. gefördert hat.

Bitte beachten Sie, dass das Abschlussformular aktualisiert wurde. Neu muss nur noch bei einem Wechsel der Durchführungsstelle die Anzahl erbrachter Stunden angegeben werden, nicht jedoch bei einem regulären Abschluss der Massnahme. Bitte verwenden Sie daher das aktualisierte Abschlussformular.
 
Zum Abschlussformular
 
 
Erinnerung: Übergangsgespräche bis Ende Dezember
Für Kinder, die im August 2023 in den Kindergarten eingetreten sind und deren Empfehlung für eine sonderpädagogische Massnahme am 31. Juli 2023 abgelaufen ist, dürfen Übergangsgespräche bis spätestens Ende Dezember 2023 abgerechnet werden, sofern das Stundenkontingent noch nicht aufgebraucht ist. Die Abschlussformulare der entsprechenden Empfehlungen sind dem AJB bis Ende Januar 2024 postalisch einzureichen.
 
Information der Fachstellen Sonderpädagogik
Standortbestimmung nach einer Sofortmassnahme
Im Rundschreiben vom Mai 2023 wurde kommuniziert, dass eine Massnahmenverlängerung nach sehr kurzer Therapie- bzw. Förderdauer (fünf Therapiestunden und weniger) keines ausführlichen Standortbestimmungsberichts bedarf, sondern einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Erkenntnisse per E-Mail an die Fachstelle Sonderpädagogik. Diese Regelung gilt nicht für Sofortmassnahmen.

Nach einer Sofortmassnahme braucht es in jedem Fall eine Standortbestimmung zuhanden der Fachstelle, auf deren Grundlage der weiterführende Förder- bzw. Therapiebedarf bestimmt werden kann.
Erinnerung Fristen Massnahmenverlängerung
Damit bei einer Massnahmenverlängerung ein nahtloser Übergang der Therapie bzw. Förderung sichergestellt werden kann, reichen Sie bitte den Antrag um Massnahmenverlängerung mittels Standortbestimmung spätestens zwei Monate und frühestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Empfehlung bei der Fachstelle Sonderpädagogik ein.
Fachstelle Sonderpädagogik Kantonsspital Winterthur
Personelles
Carmen Grünenfelder hat die Abklärungsstelle Logopädie per Ende August 2023 verlassen.
Neu im Team der Logopädie ist seit 1. September 2023 Simona Pantic mit einem Pensum von 60 Prozent. Sie arbeitet jeweils am Montag, Mittwoch und Donnerstag und ist wie folgt erreichbar: simona.pantic@ksw.ch

Wartefristen Logopädie
Die Wartefristen für eine logopädische Abklärung am KWS betragen aktuell drei Monate.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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