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Kanton Zürich
Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Liebe Leserin, lieber Leser
Gerne berichten wir über unsere Veranstaltung «KJGvernetzt», die wir dieses Jahr zum zweiten Mal durchgeführt haben. Zudem stellen wir Ihnen eine neue Grundlage der Qualitätsentwicklung in der sozialpädagogischen Familienhilfe vor: den «Standardprozess Zusammenarbeit SPF und Zuweisende». Zu guter Letzt erfahren Sie etwas über den aktuellen Stand der Evaluation des Kinder- und Jugendheimgesetzes.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
 
Rund ums KJG
Rückblick «KJGvernetzt» 2025
Mitte September 2025 fand die Veranstaltung «KJGvernetzt» bereits zum zweiten Mal statt, in der Paulus Akademie in Zürich. Thema der Veranstaltung waren «Übergänge». Teilgenommen haben rund 130 Leitungspersonen von Kinder- und Jugendheimen, aus der sozialpädagogischen Familienhilfe und von Dienstleistungsangeboten in der Familienpflege. Oliver Bilke-Hentsch, Chefarzt und Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Luzerner Psychiatrie, hielt das Hauptreferat.
 
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Standardprozess Zusammenarbeit SPF und Zuweisende
Ein neuer Standardprozess zur Zusammenarbeit zwischen den Anbietenden von sozialpädagogischer Familienhilfe und ihren Zuweisenden soll das gemeinsame Verständnis von beauftragenden Stellen und Fachpersonen fördern. Erstellt wurde er von einer breit abgestützten Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des SPF-Regionalverbands Zürich, der Sozialen Dienste Zürich, der kjz-Leitungskonferenz, des Fachbereichs der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus dem Zentralbereich des AJB, mit Unterstützung von der Hochschule Luzern. Der Standardprozess wurde erstmals an der Veranstaltung «KJGvernetzt» vorgestellt.
 
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Evaluation Kinder- und Jugendheimgesetz
Seit 2022 ist das neue Kinder- und Jugendheimgesetz in Kraft. Zusammen mit der dazugehörigen Kinder- und Jugendheimverordnung brachte dies im System der ergänzenden Hilfen zur Erziehung im Kanton Zürich grundlegende Veränderungen mit sich. Ziel der Totalrevision war es, das System zu verbessern und zu modernisieren bezüglich: Flexibilisierung der Hilfen, Steuerung, Rechtssicherheit und Finanzierung. Im Rahmen einer Evaluation wird nun untersucht, inwiefern diese Ziele bereits erreicht wurden und wo noch Verbesserungspotenzial besteht.
 
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Aktuelles aus dem AJB
Wohnsitzwechsel
Mit dem Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes von fremdplatzierten Kindern und Jugendlichen in einen anderen Kanton geht oftmals auch ein Zuständigkeitswechsel in Bezug auf die Finanzierung einher. Gesuche um Kostenübernahme gemäss IVSE sind bei einem Wohnsitzwechsel der IVSE-Verbindungsstelle möglichst frühzeitig einzureichen.
 
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