Zur Webansicht
Kanton Zürich
Rundschreiben November 2022
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Tarif zur Abgeltung von sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
Die Tarifanpassung aufgrund der Teuerung erfolgt gestützt auf § 22 Abs. 4 SPMV. Die aktuelle Entschädigung beruht auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, Stand September 2011. Da es bis anhin noch zu keiner Anpassung der Entschädigung kam, bildet der Indexstand von September 2011 den Referenzwert für die Bestimmung des Teuerungsausgleichs. Dieser berechnet sich daher aus der Differenz des damaligen Indexstandes von 99.7 Punkten (Basis Dezember 2010 = 100 Punkte) und dem Indexstand von Ende September 2022 von 102.6 Punkten.
Per 1. Januar 2023 gelten die folgenden neuen Beträge:

Tarif pro Stunde (§ 22 Abs. 1 lit. a):
 Fr. 181.65
Wegpauschale (§ 22 Abs. 1 lit. b und Abs. 2):
 Standardpauschale: Fr. 84.70
 Erhöhte Wegpauschale: Fr. 180.00
 
Wechsel der Durchführungsstelle
Wir bitten die abgebenden Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter bei einem Wechsel der Durchführungsstelle um eine zeitnahe Zustellung des Abschlussformulars. So kann die neue Durchführungsstelle mit der Leistungserbringung weiterfahren und Leistungen abrechnen.

Folgende Informationen auf dem Abschlussformular sind sehr wichtig:
 Abschlussgrund: Wechsel der Durchführungsstelle
 Anzahl geleisteter Stunden der laufenden Empfehlung
 Letzter Termin der Förderung/Therapie
 
Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen
Aufgrund der aktuellen Versorgungslage ist teilweise unklar, wer sich für Kinder mit Kindergarteneintritt im August 2023 und ausgewiesenem sonderpädagogischem Bedarf, aber ohne Therapie- bzw. Förderplatz, fallverantwortlich zeichnet.

Um sicherzustellen, dass der jeweiligen Schulverwaltung des Kindes mittels Meldeformular der Bedarf zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen rechtzeitig gemeldet wird (Ende November für Sonderschulung, Ende März für sonderpädagogische Massnahmen der Regelschule), sind folgende Vorgehensweisen zu beachten:
 Die Fachstellen Sonderpädagogik übernehmen für diejenigen Kinder, die vor Ort am Kinderspital Zürich oder am Kantonsspital Winterthur abgeklärt worden sind, die Verantwortung für die Meldung.
 Bei Kindern, die nicht vor Ort abgeklärt werden, sind entweder die zuweisende Stelle oder eine Durchführungsstelle für das Ausfüllen des Meldeformulars verantwortlich.
 Bei Vorliegen einer laufenden Empfehlung kann der Aufwand der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter für das Ausfüllen des Meldeformulars dem AJB in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang dem Kind weitere Förderung oder Therapie angeboten werden kann.
 Nach Ablauf der Anmeldefrist zur Abklärung kann das Meldeformular auch im Rahmen einer zweistündigen Elternberatung ausgefüllt werden.
 Weiter besteht die Möglichkeit, für das Ausfüllen des Meldeformulars die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt des Kindes anzufragen.
Wir bitten Sie, je nach Situation die Verantwortlichkeit zu klären. So kann sichergestellt werden, dass die Gemeinden frühzeitig über den Bedarf zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen informiert werden.
 
Neue Fachstelle «Heilpädagogik der Frühen Kindheit»
Die Fachstelle «Heilpädagogik der Frühen Kindheit» der HfH fokussiert auf Kinder mit Behinderung, Auffälligkeiten und Risiken in der Entwicklung, auf ihre Familien sowie das erweiterte Umfeld.

Zum Angebot der neuen Fachstelle gehören:
 Sprechstunde für Fachpersonen aus der Heil- und Sonderpädagogik und der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
 Beratung
 Weiterbildung
 Begleitung bei Projekten der Forschung
 Evaluation und Konzeptentwicklung
Die Fachstelle bietet mit der Durchführung von interdisziplinären Tagungen, Ringvorlesungen und Netzwerktreffen Möglichkeiten zur Vernetzung und Kooperation im Arbeitsfeld der frühen Kindheit.
 
Mehr zur Fachstelle
 
 
Mitteilung Fachstellen Sonderpädagogik
Bereinigung der Verteilliste
Um die Verteilliste stets aktuell zu halten, sind die Fachstellen Sonderpädagogik auf eine Mitteilung angewiesen, falls ein Kind aufgrund einer direkten Elternanmeldung in die Therapie bzw. Förderung aufgenommen wird. In diesem Fall bitten wir die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die Eltern aufzufordern, den Fachstellen Sonderpädagogik die beauftragte Durchführungsstelle zu melden oder im Einverständnis der Eltern diese Meldung zu machen.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
Kontakt   Abmelden
© 2024 Amt für Jugend und Berufsberatung, Kanton Zürich
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail-Adresse.