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Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen |
Aufgrund der aktuellen Versorgungslage ist teilweise unklar, wer sich für Kinder mit Kindergarteneintritt im August 2023 und ausgewiesenem sonderpädagogischem Bedarf, aber ohne Therapie- bzw. Förderplatz, fallverantwortlich zeichnet.
Um sicherzustellen, dass der jeweiligen Schulverwaltung des Kindes mittels Meldeformular der Bedarf zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen rechtzeitig gemeldet wird (Ende November für Sonderschulung, Ende März für sonderpädagogische Massnahmen der Regelschule), sind folgende Vorgehensweisen zu beachten: |
− | | Die Fachstellen Sonderpädagogik übernehmen für diejenigen Kinder, die vor Ort am Kinderspital Zürich oder am Kantonsspital Winterthur abgeklärt worden sind, die Verantwortung für die Meldung. |
− | | Bei Kindern, die nicht vor Ort abgeklärt werden, sind entweder die zuweisende Stelle oder eine Durchführungsstelle für das Ausfüllen des Meldeformulars verantwortlich. |
− | | Bei Vorliegen einer laufenden Empfehlung kann der Aufwand der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter für das Ausfüllen des Meldeformulars dem AJB in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch dann, wenn unklar ist, ob und in welchem Umfang dem Kind weitere Förderung oder Therapie angeboten werden kann. |
− | | Nach Ablauf der Anmeldefrist zur Abklärung kann das Meldeformular auch im Rahmen einer zweistündigen Elternberatung ausgefüllt werden. |
− | | Weiter besteht die Möglichkeit, für das Ausfüllen des Meldeformulars die Kinderärztin bzw. den Kinderarzt des Kindes anzufragen. |
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Wir bitten Sie, je nach Situation die Verantwortlichkeit zu klären. So kann sichergestellt werden, dass die Gemeinden frühzeitig über den Bedarf zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen informiert werden. |
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