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Hinweise zu Erstdiagnostikberichten und Standortbestimmungen |
Verfasst von Michael von Rhein, Anke Schuler, Ulla Jochumsen, Viviane Galfo |
Bei Fragen und Unsicherheiten zur Erstellung der Berichte zuhanden der Fachstelle Sonderpädagogik sollte zunächst die Wegleitung konsultiert werden, bevor bei den Fachstellen nachgefragt wird. Die Wegleitung enthält viele konkrete Hinweise, welche Informationen unverzichtbar sind. Ein wichtiger Abschnitt findet sich unter dem Titel Allgemeine Hinweise (S.5): «Jeder Bericht enthält Angaben zu allen relevanten Entwicklungsbereichen, ist präzise und nachvollziehbar. Die Beschreibung des Kindes basiert auf Beobachtungen, Gesprächsinformationen, Berichten und – wenn immer möglich – auf Ergebnissen von standardisierten diagnostischen Verfahren. Die Fachstellen Sonderpädagogik Vor- und Nachschulbereich behalten sich vor, unvollständige Berichte zur Überarbeitung an die Verfasserin oder den Verfasser des Berichtes zu retournieren. Bereits bekannte Angaben zu den personbezogenen Faktoren oder zu den Umweltfaktoren aus früheren Berichten sind im Bericht mit dem Vermerk «bereits bekannt» bzw. «unverändert» aufzuführen. Der Bericht kann in Stichworten formuliert werden. Auf bereits bekannte Berichte kann mit Angabe des Berichtsdatums verwiesen werden.» Auch müssen bestimmte Informationen nicht an mehreren Stellen im Bericht platziert werden, Querverweise sind gestattet. Ziel ist es, den Aufwand für das Verfassen der Berichte so gering wie möglich zu halten.
Falls keine altersentsprechenden Tests eingesetzt werden können, was oft der Fall ist, und dies nicht eindeutig aus der Beschreibung des Kindes erschlossen werden kann, bitten wir um entsprechende Erklärungen und Begründungen. |
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