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Kanton Zürich
Rundschreiben Juli 2022
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Neu gestaltetes Rundschreiben
Ab sofort finden Sie die Rundschreiben der Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen auch auf der kantonalen Website. So haben Sie von jetzt an jederzeit Zugriff auf alle Rundschreiben. Aufgrund dieser Neuerung wird das Rundschreiben nicht mehr zusätzlich als PDF verschickt.
 
Zu den Rundschreiben
 
 
Überprüfung Zürcher Abklärungsverfahren
Das Zürcher Abklärungsverfahren feiert im Jahr 2023 sein 10-jähriges Bestehen. Das Verfahren hat sich in den vergangenen Jahren sehr gut etabliert. Nebst allen Vorteilen zeigt sich aber auch Optimierungs- und Anpassungsbedarf. Damit das Zürcher Abklärungsverfahren auch für die Zukunft ein geeignetes Verfahren sein kann, werden die Verfahrensprozesse im Rahmen eines Projektes hinsichtlich ihrer Effizienz und Effektivität überprüft. In erster Priorität geht es um die Prozesse der Abklärung, die in der Leistungsvereinbarung mit den beiden Spitälern geregelt sind.

Wir haben Sie erstmals anlässlich der Informationsveranstaltung vom Dezember 2021 über dieses Projekt informiert und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir per 1. September 2022 Anna Lena Keller als Projektleiterin für dieses Vorhaben gewinnen konnten. Sie ist studierte Soziologin und Juristin. Bisher arbeitete sie im Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe des AJB und bringt umfangreiche Kenntnisse und eine gute Vernetzung im Bereich der Frühen Kindheit mit.

Wir werden Sie im Rundschreiben weiterhin über wichtige Meilensteine des Projektes informieren und Sie, wo angezeigt, gerne in den Prozess miteinbeziehen.
 
Anpassung der Entschädigung im Falle von Teuerung
Der Tarif und die Wegpauschalen werden auf den 1. Januar des folgenden Jahres der Teuerung angepasst, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise um mindestens 1 % gegenüber Stand September 2011 verändert (vgl. § 22 Abs. 4 SPMV). Gemäss aktueller Prognose ist davon auszugehen, dass die Entschädigungen der sonderpädagogischen Massnahmen gemäss Anhang der SPMV per 1. Januar 2023 erhöht werden. Eine allfällige Anpassung erfolgt unabhängig von der Tarifüberprüfung ausschliesslich aufgrund der Teuerung.

Die aktuellen Entschädigungen (Tarif und Wegpauschalen) beruhen auf dem Landesindex der Konsumentenpreise, Stand September 2011. Massgebend für die Anpassung ist der Indexstand Ende September 2022.
 
Neuauflage Broschüre Unterwegs ins Arbeitsleben
Der Einstieg ins Berufsleben fällt nicht immer leicht. Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf stellen sich zusätzliche Herausforderungen. Aufgrund ihrer Beeinträchtigungen sind sie auf noch engere Unterstützung durch Eltern und Fachpersonen angewiesen. Die Broschüre «Unterwegs ins Arbeitsleben» gibt einen Überblick zu den Besonderheiten im Berufswahlprozess: Welche Bildungs- und Unterstützungsangebote auf Sekundarstufe II gibt es? Wie wird eine Erstausbildung finanziert, wenn Mehrkosten anfallen? Und: Was bedeutet Nachteilsausgleich?

Die Broschüre ist neu aufgelegt und bietet eine Orientierungshilfe für alle Begleitpersonen. Sie zeigt die Situation im Kanton Zürich auf.

Gedruckte Exemplare können bestellt werden über ina@ajb.zh.ch
 
Zur Website
 
 
Die Broschüre als Download
 
 
Vernehmlassung Änderungen Kinder- und Jugendhilfegesetz (Frühe Kindheit)
Aktuell läuft die Vernehmlassung der von der Bildungsdirektion vorgeschlagenen Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, wonach sich die öffentliche Hand stärker an den Kosten einer bedarfsgerechten familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter beteiligen soll. Der Kanton soll sich gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen zu einem Drittel an den Aufwendungen der Gemeinden für die Finanzierung der familienergänzenden Betreuung in Kitas beteiligen. Zudem übernimmt er einen Kostenanteil von einem Drittel, wenn sich Gemeinden an der Finanzierung der familienergänzenden Betreuung in Tagesfamilien beteiligen.

Vorgesehen ist ferner die Förderung weiterer kommunaler Angebote zugunsten von Kindern im Vorschulalter durch den Kanton, indem Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben in diesem Bereich erfüllen, Subventionen von bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausgerichtet werden. Zusätzlich soll der Kanton den Gemeinden Fachunterstützung bieten, indem er diese beim Ermitteln des Bedarfs an Angeboten zugunsten von Kindern im Vorschulalter, beim Identifizieren allfälliger Angebotslücken sowie bei der Planung und Abstimmung der Angebote unterstützt.

Schliesslich sollen in den Jugendhilfestellen Instrumente geschaffen werden, um Kinder und Familien mit besonderem Förderbedarf möglichst frühzeitig zu identifizieren und gezielte Unterstützung für einen guten Start in die Volksschule anbieten zu können.

Organisationen sowie Verbände (IGFF, ZBL, VHFZ, Abklärungsstellen der Spitäler u.a.) sind zur Stellungnahme eingeladen worden. Die Vernehmlassungsunterlagen stehen online zur Verfügung unter dem Suchbegriff «Frühe Kindheit».
 
Zu den Unterlagen
 
 
Bericht des Bundesrates zur frühen Sprachförderung
Der Bundesrat hat am 29. Juni 2022 den Bericht «Frühe Sprachförderung in der Schweiz» verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick zum Konzept der frühen Sprachförderung und zur Praxis in den Kantonen. Gleichzeitig erörtert er die gesetzlichen Grundlagen sowie die föderalistische Kompetenzverteilung in der Kinder- und Jugendpolitik inklusive Sprachförderung.
 
Der Bericht als Download
 
 
Sommerpause
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Sommer und teilen Ihnen gerne unsere Abwesenheiten mit:
 Andrea Häuptli (1. August – 14. August)
 Mara Locati (1. August – 7. August)
 Nadja Gut (1. August – 14. August)
Vom 2. August bis 5. August sind die Telefonzeiten eingeschränkt, jeweils vormittags von 8.30 bis 12.00 Uhr. Sie erreichen uns in dieser Woche unter folgender Nummer: 043 259 96 18.
 
Informationen der Fachstellen Sonderpädagogik
 
Hinweise zu Erstdiagnostikberichten und Standortbestimmungen
Verfasst von Michael von Rhein, Anke Schuler, Ulla Jochumsen, Viviane Galfo
Bei Fragen und Unsicherheiten zur Erstellung der Berichte zuhanden der Fachstelle Sonderpädagogik sollte zunächst die Wegleitung konsultiert werden, bevor bei den Fachstellen nachgefragt wird. Die Wegleitung enthält viele konkrete Hinweise, welche Informationen unverzichtbar sind. Ein wichtiger Abschnitt findet sich unter dem Titel Allgemeine Hinweise (S.5): «Jeder Bericht enthält Angaben zu allen relevanten Entwicklungsbereichen, ist präzise und nachvollziehbar. Die Beschreibung des Kindes basiert auf Beobachtungen, Gesprächsinformationen, Berichten und – wenn immer möglich – auf Ergebnissen von standardisierten diagnostischen Verfahren. Die Fachstellen Sonderpädagogik Vor- und Nachschulbereich behalten sich vor, unvollständige Berichte zur Überarbeitung an die Verfasserin oder den Verfasser des Berichtes zu retournieren. Bereits bekannte Angaben zu den personbezogenen Faktoren oder zu den Umweltfaktoren aus früheren Berichten sind im Bericht mit dem Vermerk «bereits bekannt» bzw. «unverändert» aufzuführen. Der Bericht kann in Stichworten formuliert werden. Auf bereits bekannte Berichte kann mit Angabe des Berichtsdatums verwiesen werden.» Auch müssen bestimmte Informationen nicht an mehreren Stellen im Bericht platziert werden, Querverweise sind gestattet. Ziel ist es, den Aufwand für das Verfassen der Berichte so gering wie möglich zu halten.

Falls keine altersentsprechenden Tests eingesetzt werden können, was oft der Fall ist, und dies nicht eindeutig aus der Beschreibung des Kindes erschlossen werden kann, bitten wir um entsprechende Erklärungen und Begründungen.
 
Die Wegleitungen als Download
 
 
Einwilligung zur Anmeldung und Auskunftserteilung
Verfasst von: Michael von Rhein, Anke Schuler, Ulla Jochumsen, Viviane Galfo
Falls Sie als Leistungsanbieterin oder -anbieter im Auftrag der Eltern ein Kind oder eine(n) Jugendliche(n) bei der Fachstelle Sonderpädagogik anmelden, kann die Fachstelle Sonderpädagogik nur aktiv werden, wenn eine Einwilligung der Eltern zur Anmeldung vorliegt. Wir bitten Sie deshalb, zwingend das Einwilligungsformular zur Anmeldung und Auskunftserteilung der Anmeldung beizulegen, um erhebliche Verzögerungen im Abklärungsprozess zu verhindern.
 
Zum Formular
 
 
Personelle Veränderungen an der Fachstelle Sonderpädagogik am KSW
Verfasst von: Ulla Jochumsen, Viviane Galfo
Die Co-Leiterin der Fachstelle Sonderpädagogik am KSW Dr. med. Ulla Jochumsen verlässt die Fachstelle per Ende August 2022. Ihre Nachfolgerin wird Dr. med. Regula Schmid, die bereits heute am Sozialpädiatrischen Zentrum (KSW) als leitende Ärztin der Abteilung Neuropädiatrie tätig, und Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie ist.
 
Personelle Veränderungen an der Fachstelle Sonderpädagogik am Kispi
Verfasst von: Michael von Rhein, Anke Schuler
Marianne Deforth (Logopädin) verlässt die Fachstelle Sonderpädagogik per Ende September 2022. Eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger ist noch nicht bestimmt und die Stelle derzeit ausgeschrieben.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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