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Kanton Zürich
Newsletter Pflegefamilien
Neue gesetzliche Bestimmungen zur Überprüfung von Auszügen von Pflegeeltern

Liebe Pflegeeltern

Am 23. Januar 2023 ist das Bundesgesetz über das Strafregister-Informationssystem VOSTRA in Kraft gesetzt worden. In diesem Zusammenhang ist es auch an der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) zu Änderungen gekommen, welche einen direkten Einfluss auf Sie als Pflegeeltern haben. Gerne informieren wir Sie mit dieser Email über die wichtigsten Anpassungen.
Auszüge von Pflegeeltern
Gemäss Art. 7 und Art. 10 PAVO sind wir als zuständige Behörde verpflichtet, den Leumund der Pflegeeltern bei Bewilligungsanträgen und anschliessend im Rahmen der Aufsicht jährlich zu überprüfen. Dafür holen wir einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister-Informationssystem VOSTRA ein. Welche Daten im Behördenauszug 2 ersichtlich sind, ist in Art. 38 des Strafregistergesetzes geregelt.

Durch diese Neuerung erübrigt sich das Einreichen von Sonderprivat- und Privatauszügen von den Pflegeeltern beim Amt für Jugend und Berufsberatung. Diese Auszüge mussten wir bisher alle zwei Jahre überprüfen. Es freut uns, dass sich dadurch der administrative Aufwand für Sie als Pflegeeltern reduziert und Sie auch die Kosten für diese Auszüge nicht mehr zu tragen haben. Hingegen wird im Rahmen von Bewilligungsanträgen weiterhin ein Betreibungsregisterauszug von den Pflegeeltern benötigt.
Auszüge von weiteren im gleichen Haushalt lebenden Personen
Für volljährige Personen im gleichen Haushalt – dazu gehören z.B. erwachsene, leibliche Kinder von Pflegeeltern, weitere Familienmitglieder, etc. – verlangen wir von den Pflegeeltern gestützt auf Art. 7 und 10 PAVO sowie § 14 Abs. 1 lit. a der Kinder- und Jugendheimverordnung (KJV) bei Bewilligungsanträgen und danach alle zwei Jahre einen aktuellen Privatauszug. Sonderprivatauszüge von weiteren im gleichen Haushalt lebenden Personen werden hingegen nicht mehr eingefordert.

Wir sind froh, dass sich der administrative und finanzielle Aufwand dank den gesetzlichen Anpassungen für Sie als Pflegeeltern reduziert und danken Ihnen im Voraus für die Kooperation bei der Einreichung der weiterhin notwendigen Auszüge.

Besten Dank für die Kenntnisnahme. Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre zuständige Fachperson wenden.

Freundliche Grüsse
Abteilung Pflegefamilien


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