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Kanton Zürich
Rundschreiben Dezember 2023
Informationen zu Sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
 
Abrechnung von Wegpauschalen bei Gesprächsterminen
Aufgrund verschiedener Anfragen bezüglich der Abrechnung von Wegpauschalen bei Gesprächen mit Dritten informieren wir Sie gerne über die Grundsätze der Entschädigung:

1. Elterngespräche gelten als Teil der Massnahme und finden grundsätzlich vor oder nach dem Therapie- bzw. Fördertermin mit dem Kind oder per Telefon bzw. Videokonferenz statt. Dies gilt für alle Massnahmearten, also für heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Audiopädagogik.

2. Ist ein Gespräch im familiären Umfeld ausnahmsweise unabhängig vom Fördertermin nötig, kann ausschliesslich bei Kindern, für die eine Empfehlung mit Durchführungsort «Domizil» vorliegt, eine Standardwegpauschale bzw. eine erhöhte Wegpauschale gemäss Anhang der SPMV verrechnet werden.

3. Für die Teilnahme an Helfendenkonferenzen zu einem bestimmten Kind, an welchen mehrere Fachpersonen beteiligt sind, können alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter eine Standardwegpauschale gemäss Anhang der SPMV in Rechnung stellen. Das heisst, unabhängig davon, ob für das betreffende Kind eine Empfehlung mit Durchführungsort «Domizil» oder mit Durchführungsort «Praxis» vorliegt.

Folgende Typen von Helfendenkonferenzen zu einem bestimmten Kind sind zu unterscheiden:
KHK = Gespräch oder Beratung Kita-Team
SSG = Vorschulisches Standortgespräch, Schulisches Standortgespräch oder weitere Gespräche mit mehreren Personen des Schulumfeldes
AHK = Andere Gespräche mit mehreren Fachpersonen

Bitte weisen Sie für die Abrechnung im Excelblatt des entsprechenden Kindes aus, wann welcher Typ von Helfendenkonferenz stattgefunden hat. Tragen Sie das Datum der Helfendenkonferenz, die Dauer des Gesprächs sowie die Standardwegpauschale ein. Das Kürzel «KHK», «SSG» oder «AHK» wird in die Spalte rechts vom Datumsfeld eingetragen.

Einladungen zu den Gesprächen müssen dem AJB nicht mehr eingereicht werden.
 
Elektronische Rechnungsstellung
Wir haben Sie im Rundschreiben vom Mai 2023 erstmals über das Vorhaben der elektronischen Rechnungsstellung informiert. Gerne setzen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen in Kenntnis.

In den vergangenen Monaten sind verschärfte Auflagen im Zusammenhang mit dem Datenschutz erlassen worden, deren Auswirkungen auf die elektronische Rechnungsstellung aktuell geklärt werden. Die Pilotphase wird sich daher verzögern und voraussichtlich im Jahr 2024 starten. Entsprechend wird sich auch die definitive Einführung verschieben.
 
Neuer Tarif und neues Sammelrechnungsformular
Wie bereits im Rundschreiben vom November 2023 angekündigt, werden Tarif und Wegpauschalen per 1. Januar 2024 erhöht.

Daher bitten wir Sie, ab 1. Januar 2024 das neue Sammelrechnungsformular zu verwenden.
 
Zum Sammelrechnungsformular
 
 
Moderationsset «Gewaltfrei erziehen»
Das Moderationsset «Gewaltfrei erziehen» unterstützt Fachpersonen dabei, mit Eltern und Bezugspersonen von Kindern über das Thema «Gewalt in der Erziehung» zu reden.

Im April 2024 finden kostenlose halbtägige Schulungen statt. Verschiedene Formen von Gewalt in der Erziehung, Herausforderungen beim Thematisieren mit Eltern und Bezugspersonen sowie der Einsatz und Umgang mit dem Moderationsset werden besprochen.

Erste geplante Schulungen sind bereits ausgebucht. Bei grossem Interesse werden wir eine separate Durchführung für Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter von sonderpädagogischen Massnahmen prüfen. Sie sind eingeladen, sich auf die Warteliste zu setzen.
 
Zur Anmeldung (Warteliste)
 
 
Eingabefristen der Leistungsabrechnungen zum Jahreswechsel
Im Hinblick auf den Jahreswechsel bitten wir Sie, die Rechnungen für das 4. Quartal 2023 bis spätestens Mittwoch, 3. Januar 2024, entweder per Post ans AJB (Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen) oder eine Schätzung der offenen Forderungen per E-Mail an spm@ajb.zh.ch zu senden.

Ausserdem bitten wir Sie, die Eltern darauf aufmerksam zu machen, dass sie offene Reisekostenrechnungen für das Jahr 2023 bis spätestens 3. Januar 2024 beim AJB einreichen sollten.
 
Zum Schluss blicken wir auf das Jahr 2023 zurück…
... auf Ihr Wirken zum Wohle der Kinder und der Familien.
… auf Ihr zuverlässiges und unerschöpfliches Engagement.
… auf Ihre aktive, kreative, innovative Partizipation am Impulstag.
… auf unsere gemeinsame Achtsamkeit im Umgang mit den knappen Ressourcen und auf die Entwicklung von Lösungsideen im Rahmen der Arbeitsgruppe Therapieplatzsuche.
… auf die vielen Gespräche im Zusammenhang mit den Bewilligungs- und Bewilligungserneuerungsanträgen.
… auf die gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
… und sagen VIELEN HERZLICHEN DANK!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Liebsten eine besinnliche Adventszeit, schöne Festtage und alles Gute für das neue Jahr.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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