|
Abrechnung von Wegpauschalen bei Gesprächsterminen |
Aufgrund verschiedener Anfragen bezüglich der Abrechnung von Wegpauschalen bei Gesprächen mit Dritten informieren wir Sie gerne über die Grundsätze der Entschädigung:
1. Elterngespräche gelten als Teil der Massnahme und finden grundsätzlich vor oder nach dem Therapie- bzw. Fördertermin mit dem Kind oder per Telefon bzw. Videokonferenz statt. Dies gilt für alle Massnahmearten, also für heilpädagogische Früherziehung, Logopädie und Audiopädagogik.
2. Ist ein Gespräch im familiären Umfeld ausnahmsweise unabhängig vom Fördertermin nötig, kann ausschliesslich bei Kindern, für die eine Empfehlung mit Durchführungsort «Domizil» vorliegt, eine Standardwegpauschale bzw. eine erhöhte Wegpauschale gemäss Anhang der SPMV verrechnet werden.
3. Für die Teilnahme an Helfendenkonferenzen zu einem bestimmten Kind, an welchen mehrere Fachpersonen beteiligt sind, können alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter eine Standardwegpauschale gemäss Anhang der SPMV in Rechnung stellen. Das heisst, unabhängig davon, ob für das betreffende Kind eine Empfehlung mit Durchführungsort «Domizil» oder mit Durchführungsort «Praxis» vorliegt.
Folgende Typen von Helfendenkonferenzen zu einem bestimmten Kind sind zu unterscheiden: KHK = Gespräch oder Beratung Kita-Team SSG = Vorschulisches Standortgespräch, Schulisches Standortgespräch oder weitere Gespräche mit mehreren Personen des Schulumfeldes AHK = Andere Gespräche mit mehreren Fachpersonen
Bitte weisen Sie für die Abrechnung im Excelblatt des entsprechenden Kindes aus, wann welcher Typ von Helfendenkonferenz stattgefunden hat. Tragen Sie das Datum der Helfendenkonferenz, die Dauer des Gesprächs sowie die Standardwegpauschale ein. Das Kürzel «KHK», «SSG» oder «AHK» wird in die Spalte rechts vom Datumsfeld eingetragen.
Einladungen zu den Gesprächen müssen dem AJB nicht mehr eingereicht werden. |
| |