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Therapie- bzw. Förderleistungen ohne gültige Empfehlung |
Leider kommt es immer wieder vor, dass Leistungen in Rechnung gestellt werden, die vom AJB nicht vergütet werden können, da zum Zeitpunkt der Leistungserbringung keine gültige Empfehlung vorlag.
Wir bitten alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sich zu vergewissern, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung eine für diesen Zeitpunkt gültige Empfehlung vorliegt. Im Zweifelsfall dürfen Sie gerne im AJB nachfragen.
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