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Kanton Zürich
Rundschreiben Oktober 2022
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Meldeformular im Übergang Frühbereich – Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen
Das Meldeformular im Übergang Frühbereich – Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen wurde leicht angepasst:

Stilistische und terminologische Anpassungen
Neu gibt es keine Unterstriche mehr. Jene Stellen, die einen zusätzlichen Text verlangen, sind mit einem Doppelpunkt (Datum: / Fachgebiet: ) gekennzeichnet.

Zwei zusätzliche Felder
1. Neu soll das Kindergarteneintrittsjahr angegeben werden.
2. Ist die Prüfung bestimmter sonderpädagogischer Massnahmen nicht eindeutig indiziert, steht neu das Feld «Allfällige weitere Hinweise» zur Verfügung, um zu beschreiben, welche verstärkten Beobachtungen während des ersten Quartals empfohlen sind. Beispielsweise könnte auf eine verstärkte Beobachtung der Sprachentwicklung hingewiesen werden.

Das aktualisierte Meldeformular Frühbereich – Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen finden Sie hier (siehe Titel: Übergang Kindergarten).
 
Meldeformular
 
 
Save-the-Date: Impulstag
Der bereits angekündigte Impulstag wird immer konkreter. Im Dialog mit Ihnen wollen wir uns der Frage einer guten Versorgung widmen. Es sind Referate, Gespräche und verschiedene Marktstände geplant, die dazu einladen, mitzudenken und sich einzubringen.

Der Impulstag findet am Mittwoch, 15. März 2023 zwischen 12.30 Uhr und ca. 19.00 Uhr statt. Sie sind eingeladen, während des ganzen Nachmittags teilzunehmen oder für einen bestimmten Programmpunkt vorbeizuschauen. Die Grobplanung sieht gemäss aktuellem Planungsstand wie folgt aus:

12.30–14.00 Uhr Eintreffen, Vernetzung und Verpflegung auf dem Marktplatz
14.15–15.15 Uhr Impulsreferat 1, moderiertes Gespräch
15.15–16.45 Uhr Marktrundgang mit Spezialattraktionen
16.45–17.45 Uhr Impulsreferat 2, moderiertes Gespräch
17.45–19.00 Uhr Marktrundgang, Apéro

Der Impulstag findet im Ambassador House im Glattpark statt.

Weitere Informationen folgen.
 
Tarif zur Abgeltung von sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
Wie im letzten Rundschreiben erwähnt, werden Tarif und Wegpauschalen zur Abgeltung von sonderpädagogischen Massnahmen auf den 1. Januar 2023 der Teuerung angepasst (vgl. § 22 Abs. 4 SPMV). Wir werden Sie baldmöglichst über die konkrete Höhe der Abgeltung informieren.

Die strukturelle Tarifanpassung wird selbstverständlich unabhängig von der dynamischen Tarifanpassung aufgrund der Teuerung weiterverfolgt. Sie werden im Rundschreiben darüber informiert, sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt.
 
Anträge für Bewilligung und Bewilligungserneuerung
Bis Ende 2022 laufen 45 Bewilligungen aus. Ein Grossteil der Erneuerungsanträge konnte bearbeitet und bewilligt werden. Einige Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter mit einer Bewilligung bis Ende 2022 haben noch keinen Erneuerungsantrag eingereicht. Wir freuen uns über weitere Anträge.

Die Neuzugänge bei den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern sind seit 2020 leicht steigend, wie die nachfolgende Übersicht zeigt. So wurden in den ersten Monaten 2022 bereits mehr Erstbewilligungen ausgestellt als im Jahr 2020 und 2021 während des gesamten Jahres.
Erstbewilligungen 2022 (01.–09.)
11 Logopädie (540 Stellenprozente)
1 HFE (80 Stellenprozente)
12 Total (620 Stellenprozente)
Erstbewilligungen 2021
5 Logopädie (235 Stellenprozente)
5 HFE (230 Stellenprozente)
10 Total (465 Stellenprozente)
Abgänge 2021 aufgrund auslaufender Bewilligungen oder Sistierung der Tätigkeit vor Ablauf der Bewilligungsfrist
5 Logopädie
1 HFE
Erstbewilligungen 2020
7 Logopädie (380 Stellenprozente)
3 HFE (160 Stellenprozente)
10 Total (540 Stellenprozente)
Abgänge 2020 aufgrund von auslaufenden Bewilligungen oder Aufgabe der Tätigkeit vor Ablauf der Bewilligungsfrist
4 Logopädie
2 HFE

Die Anzahl Abgänge in den Jahren 2020/21 ist eher klein und könnte damit zusammenhängen, dass einzelne Sistierungen der Tätigkeit dem AJB nicht gemeldet wurden. Wir bitten daher um eine entsprechende Meldung an spm@ajb.zh.ch, sollten Sie über eine gültige Bewilligung verfügen, aber nicht mehr als Leistungsanbieterin oder Leistungsanbieter im Vor- bzw. Nachschulbereich tätig sein. Vielen Dank.
 
Aktenaufbewahrung
Gemäss § 11 SPMV sind die Abklärungsstellen und die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter verpflichtet, ihre beruflichen Verrichtungen festzuhalten und die Akten während zehn Jahren aufzubewahren. Zu den Akten gehören Dokumentationen über die beruflichen Verrichtungen, wie Abklärungsberichte und andere Berichte, Empfehlungen, Korrespondenz, Aktennotizen und Gesprächsnotizen. Auch Handnotizen und Zwischeninformationen gehören zu den Akten, ebenso das Arbeitsmaterial der Fachpersonen (z.B. Förderplanung, Journal). Ausgenommen sind lediglich Dokumentationen, die noch nicht fertig gestellt oder die ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind (z.B. persönliche Gedächtnisstützen wie eine Notiz, dass man jemanden zurückrufen solle; vgl. § 3 Abs. 2 IDG).

Sämtliche oben erwähnten Dokumente sind Akten und müssen deshalb aufbewahrt werden. Das Einsichtsrecht gilt mit Bezug auf alle Akten.

Im Dokument «Qualitätsrichtlinien» des Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverbands (DLV) finden sich ebenfalls Empfehlungen zur Aktenführung. Die Qualitätsrichtlinien können von Mitgliedern beim DLV kostenlos bestellt werden: www.logopaedie.ch/shop

Der Berufsverband Heilpädagogische Früherziehung (BVF) hat in den Qualitätsrichtlinien für die Heilpädagogische Früherziehung (Fassung 2019) unter «Qualitätsrichtlinie 3.6 Informationskultur und Datenschutz» das Führen der Akten, die Weitergabe und die Archivierung beschrieben.
 
Qualitätsrichtlinien
 
 
Informationen der Fachstellen Sonderpädagogik
 
Erstberatungsformulare und zusätzliche Abklärungen
Die Erstberatungsformulare liefern wichtige Informationen für den Abklärungsprozess. Daher bitten wir alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die Erstberatungsformulare den Fachstellen Sonderpädagogik zuzustellen, vorausgesetzt das Einverständnis der Eltern liegt vor. Erfolgt die Anmeldung zur Abklärung nach einer Erstberatung durch die Eltern selbst, sollten diese seitens der Erstberaterin bzw. des Erstberaters darauf hingewiesen werden, dass Erstberatungsformulare der Anmeldung beizulegen sind.
Wird eine zusätzliche Abklärung für nötig erachtet, sollte dies im Erstdiagnostikbericht bzw. in der Standortbestimmung im Rahmen der Massnahmenverlängerung wie folgt unter dem Titel «anderer Bedarf» vermerkt sein:
Anmeldung für … (z.B. Logopädie oder Heilpädagogische Früherziehung) im Einverständnis der Eltern.
 
Informationen Fachstelle Sonderpädagogik Kantonsspital Winterthur
Personelle Veränderungen
Seit dem 8. August 2022 arbeitet Anya Emch als Logopädin für die Fachstelle Sonderpädagogik. Dr. med. Regula Schmid hat am 1. September 2022 die medizinische Co-Leitung der Fachstelle Sonderpädagogik angetreten.
Logopädische Abklärungen
Dank der per 1. Juni 2022 eingeführten Massnahmen zum Abbau der Wartefrist für logopädische Abklärungen und des grossen Einsatzes der abklärenden Logopädinnen, konnte die Wartefrist auf zwei Monate reduziert werden. Seit dem 1. Juni sind pro Woche 1,5-mal so viele Kinder abgeklärt und verkürzte Diagnostikberichte verfasst worden. Seit dem 1. Oktober 2022 werden die logopädischen Abklärungen wieder im «Normalbetrieb» durchgeführt.
HFE-Förderplätze
Aktuell stehen kaum freie HFE-Förderplätze in der Region Winterthur zur Verfügung. Wir bitten alle heilpädagogischen Früherzieherinnen und Früherzieher, sich umgehend bei der Fachstelle Sonderpädagogik Winterthur (KSW) zu melden, wenn Förderplätze angeboten werden können. Den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern, die im Zuständigkeitsbereich der Fachstelle Sonderpädagogik KSW tätig sind, wird zudem wöchentlich via Hin-Mail eine Liste der Kinder mit HFE-Massnahme ohne Durchführungsstelle zugestellt. Kinder, die während dreier Wochen nicht vermittelt werden können, werden von der Liste genommen. Den Eltern wird die Empfehlung zugestellt und falls ein ausgewiesener Unterstützungsbedarf bei der Förderplatzsuche sowie das Einverständnis der Eltern vorliegen, werden diese Familien dem AJB gemeldet.
 
Informationen Fachstelle Sonderpädagogik Kinderspital Zürich
Die anonymisierte Verteilliste, die Anfang des Jahres installiert worden ist, scheint in der derzeit schwierigen Situation ein wichtiges Tool zu sein, um die Versorgung der Kinder möglichst gut zu gewährleisten. Wir sind uns bewusst, welch grosses Engagement von den heilpädagogischen Früherzieherinnen und Früherziehern erbracht wird, diese Liste regelmässig zu sichten und Kinder schnellstmöglich aufzunehmen. Besonders schätzen wir dabei den Einsatz für die Kinder, bei welchen wir Sofortmassnahmen empfehlen. Wenn diese Kinder nicht von der Liste genommen werden, endet die Massnahme nach sechs Monaten, ohne dass eine genaue Bedarfseinschätzung oder Versorgung der Kinder stattgefunden hat. Vielen Dank dafür, dass diese Kinder so oft es geht priorisiert werden!
 
Rundschreiben
Sie finden die Rundschreiben der Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen auch auf der kantonalen Website.
 
Zu den Rundschreiben
 
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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