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Kanton Zürich
Rundschreiben Mai 2023
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Elektronische Rechnungsstellung
Das AJB plant eine Portallösung für die Rechnungsstellung von sonderpädagogischen Massnahmen für Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, sodass künftig die erbrachten Leistungen dem AJB elektronisch in Rechnung gestellt werden können. Alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter werden einen Zugangscode zu einem Onlineportal erhalten, um über dieses Portal einerseits die Empfehlung der von ihnen therapierten Kinder und Jugendlichen «abholen» und andererseits die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen zu können. Die erbrachten Leistungen müssen in einer Excel-Datei erfasst sein, welche via Portal hochgeladen wird.

Mit dieser Digitalisierung wird der Prozess der Rechnungsstellung für beide Seiten, Leistungsanbietende und AJB, effizienter und ökologischer.

Das Portal für den Bereich Sonderpädagogische Massnahmen wird auf einer bereits erprobten Applikation aufbauen, die für die Leistungsabrechnung im Rahmen des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) entwickelt wurde und seit 2022 im AJB zur Anwendung kommt.
Die Projektumsetzung sieht folgende Meilensteine vor:
 Aktuell wird ein Prototyp aller Funktionen und Datenfelder für die elektronische Rechnungsstellung der sonderpädagogischen Massnahmen entwickelt.
 Der Prototyp wird voraussichtlich gegen Ende 2023 in einer Pilotphase getestet. Für die Teilnahme an der Pilotphase werden wir einzelne Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter anfragen.
 Aufgrund der Erkenntnisse aus der Pilotphase werden nötige Anpassungen am Prototyp vorgenommen und die Einführungsschulung, voraussichtlich in Form von Erklärvideos, geplant.
 Die definitive Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist im Jahr 2024 geplant und für alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter verbindlich.
Wir werden Sie regelmässig im Rundschreiben zum aktuellen Projektstand informieren.
 
Therapieworkshop Nachschulbereich
Die Therapieworkshops sind ein Angebot für Jugendliche mit einer Lese-Rechtschreib-Störung (LRS). Sie fokussieren LRS-relevante Themen und stehen allen Jugendlichen offen, die eine gültige Empfehlung für sonderpädagogische Massnahmen haben – egal, ob sie derzeit in Einzeltherapie sind oder nicht.

Das Angebot der Therapieworkshops gibt es seit mehreren Jahren und ist seit dem Jahr 2023 weiter gewachsen. Die Liste der möglichen Therapieworkshops ist auf der kantonalen Website aufgeschaltet.
Teilnahme und Abrechnung
Jugendliche mit einer gültigen Empfehlung für Logopädie melden sich bei der Workshop-Leitung. Gemeinsam werden die erforderlichen Termine festgelegt. Das AJB sowie die Logopädin oder der Logopäde, die oder der allenfalls für die Einzeltherapie der/des Jugendlichen zuständig ist, werden über die Workshop-Teilnahme sowie über die Anzahl abgerechneter Stunden informiert. Die Workshop-Leitung rechnet die Workshop-Teilnahme mit dem AJB ab.
 
Liste Therapieworkshops
 
 
Impulstag
Die positive Resonanz, das grosse Interesse und die hohe Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Impulstag haben uns sehr gefreut. Der Impulstag hat viele im Vor- und Nachschulbereich tätige Fachpersonen zusammengebracht und Kooperationen gefördert. Zusammen konnten wir so der Sonderpädagogik im Vor- und Nachschulbereich Aufmerksamkeit schenken, uns über die Versorgungssituation verständigen und mögliche Handlungsfelder entwerfen.

Durch das aktive und engagierte Partizipieren aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist eine grosse Sammlung von Impulsen, Ideen, Anliegen und Good-Practice-Beispielen zusammengekommen. Diese gesammelten Ergebnisse wurden in Zusammenarbeit mit den sogenannten Späherinnen und Spähern geordnet. Über das Ergebnis weiterer Kondensierungs- und Strukturierungsschritte werden wir Sie wieder im Rundschreiben informieren.
 
Information der Fachstellen Sonderpädagogik
Standortbestimmungen nach kurzer Therapiedauer
Die aktuelle Versorgungslage führt dazu, dass längere Wartezeiten bis zum Therapie- bzw. Förderbeginn bestehen und dadurch ein grosser Teil der Empfehlungsdauer bei Aufnahme der Therapie bzw. Förderung bereits verstrichen ist. In diesen Fällen ist bereits nach kurzer Therapiedauer eine Standortbestimmung nötig, falls die Massnahme verlängert werden soll.

Bitte beachten Sie bei Standortbestimmungen nach kurzer Therapie- bzw. Förderdauer folgende Punkte:
 Die Fachstellen Sonderpädagogik akzeptieren eine Kurzversion der Standortbestimmung.
 Begründen Sie die kurze Therapie- bzw. Förderdauer.
 Sie können auf Erstdiagnostikberichte oder andere Berichte verweisen.
 Informationen zum aktuellen Entwicklungsstand und der aktuellen Einschätzung des Förder- bzw. Therapiebedarfs müssen Sie in der Standortbestimmung zwingend angeben.
 Angaben zum Therapie- bzw. Förderverlauf werden nur in dem Rahmen erwartet, der für die aktuelle Bestimmung des Bedarfs relevant ist.
 Die Eingabefrist der Standortbestimmung kann in Absprache mit den Fachstellen Sonderpädagogik angepasst werden, sodass eine Eingabe weniger als zwei Monate vor Ablauf der Empfehlung möglich ist.
Wenn das Kind bis zum Verlängerungsantrag der Empfehlung weniger als fünf Mal gesehen wurde, was in letzter Zeit leider immer wieder vorkommt, ist kein Bericht nötig. In diesem Fall muss per Mail eine Verlängerung inkl. Angabe aller wichtigen Erkenntnisse aus den wenigen geleisteten Stunden beantragt werden, sodass den Fachstellen Sonderpädagogik eine möglichst breite Informationsbasis für die Verlängerung vorliegt.
 
Kinderspital Zürich: Personelles und Erreichbarkeit
Gerne geben wir die aktuellen personellen Veränderungen in der Abteilung Logopädie und an der Fachstelle Sonderpädagogik im Kinderspital Zürich bekannt:
Abteilung Logopädie
Daniela Bühler hat die Leitung der Abteilung per Ende März abgegeben und das Kinderspital verlassen, um sich an der HfH neuen Herausforderungen zu stellen. Myriam Schnider hat am 1. April 2023 als ihre Nachfolgerin die Leitung der Abteilung Logopädie übernommen.

Sie war bis zum Funktionswechsel stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung Logopädie. Wir freuen uns, dass sie die Lücke, die Daniela Bühler hinterlässt, so nahtlos und mit ihrer grossen Erfahrung schliessen wird.

Myriam Schnider erreichen Sie wie folgt:
myriam.schnider@kispi.uzh.ch, 044 266 72 00
Fachstelle Sonderpädagogik
Logopädie
Seit 1. Dezember 2022 arbeitet Lilian Casanova als Logopädin an der Fachstelle Sonderpädagogik.

Heilpädagogik
Cornelia Grünenfelder hat das Fachstellen-Team per Ende Februar 2023 verlassen und sich als heilpädagogische Früherzieherin im Kanton Zürich selbstständig gemacht. Die frei gewordene Stelle konnte erfreulicherweise mit Mara Possenti per 1. März 2023 besetzt werden.

Sekretariat
Beatrice Engeler und Irene Bosshardt, die beiden langjährigen Mitarbeiterinnen des Sekretariats, haben sich auf Ende März 2023 in ihren wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Seit 1. April arbeitet Ibadete Ljatifi im Sekretariat.
Christina Nikolakopoulos wird die Fachstelle Sonderpädagogik auf Ende Juli verlassen, um sich neuen Herausforderungen zu stellen. Ihre Nachfolgerin wird Tatjana Sophia Castro Ferreira.

Das Sekretariat ist ab Mai 2023 jeden Morgen von 8.30 bis 12.00 Uhr besetzt. Für eine telefonische Besprechung mit den heilpädagogischen Früherzieherinnen und den Logopädinnen empfiehlt sich nach wie vor, Termine per E-Mail für die folgenden Wochentage zu vereinbaren:

Lilian Casanova: Montag, Donnerstag, 044 266 34 31
Daniela Preger: Mittwoch, Donnerstag, 044 266 34 31
Anke Schuler: Dienstag, Donnerstag und Freitag, 044 266 70 37
Miriam Emmenegger: Montag, Donnerstag, 044 266 36 08
Mara Possenti: Dienstag, Donnerstag, 044 266 79 25
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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