Zur Webansicht
Kanton Zürich
Rundschreiben Dezember 2022
Aktuelle Informationen der Abteilung Sonderpädagogische Massnamen
 
Wie weiter nach einer HFE-Sofortmassnahme?
Am Ende einer 12-stündigen HFE-Sofortmassnahme erfolgt in der Regel ein Antrag an die Fachstelle Sonderpädagogik um Massnahmenverlängerung. Die Fachstelle Sonderpädagogik stellt in diesem Fall auf der Grundlage des Standortberichtes der heilpädagogischen Früherzieherin/des heilpädagogischen Früherziehers eine neue HFE-Empfehlung aus.

Neben dem Regelfall gibt es zwei Ausnahmefälle:
1. Abschluss der HFE-Sofortmassnahme ohne weitere sonderpädagogische Massnahme
Die Sofortmassnahme wird abgeschlossen, weil kein sonderpädagogischer Bedarf mehr besteht. In diesem Fall wird das AJB mittels Abschlussformular informiert.
2. Abschluss der HFE-Sofortmassnahme und Empfehlung einer anderen sonderpädagogischen Massnahme
Während der Sofortmassnahme stellt die/der heilpädagogische Früherzieher/in fest, dass anstelle einer Massnahme der heilpädagogischen Früherziehung eine andere sonderpädagogische Massnahme angezeigt ist.
In diesem Fall wird der Fallabschluss dem AJB mittels Abschlussformular gemeldet und die Prüfung des weiteren sonderpädagogischen Bedarfs bei der Fachstelle Sonderpädagogik beantragt. Der Anmeldung an die Fachstelle Sonderpädagogik ist ein Standortbericht beizulegen.
 
Neues Sammelrechnungsformular
Wir bitten Sie, ab Januar 2023 das neue Sammelrechnungsformular für sonderpädagogische Leistungen (ab 1.1.2023) zu verwenden:
 
Sammelrechnungsformular (ab 1.1.2023)
 
 
Eingabefristen der Leistungsabrechnungen zum Jahreswechsel
Im Hinblick auf den Jahreswechsel bitten wir Sie, die Rechnungen für das 4. Quartal 2022 bis spätestens Dienstag, 3. Januar 2023 entweder per Post zuzustellen oder eine Schätzung der offenen Forderungen per E-Mail an die Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen spm@ajb.zh.ch zu senden.

Ausserdem bitten wir Sie, die Eltern darauf aufmerksam zu machen, dass sie die offenen Reisekostenrechnungen für das Jahr 2022 dem AJB bis spätestens 3. Januar 2023 einreichen sollten.
 
Öffnungszeiten über Weihnachten/Neujahr
Die kantonale Verwaltung bleibt gemäss Regierungsratsbeschluss vom Freitag,
23. Dezember 2022 bis Montag, 2. Januar 2023 geschlossen.

Ab Dienstag, 3. Januar 2023 sind wir gerne wieder für Sie da.
 
Information der Fachstellen Sonderpädagogik
HFE-Empfehlungen
An beiden Fachstellen Sonderpädagogik werden HFE-Empfehlungen – analog zur Handhabung in der Logopädie – ab sofort direkt ausgestellt und an die Eltern verschickt, auch wenn die Durchführungsstelle noch nicht bekannt ist. Auf der Verteil-Liste wird «Empfehlung verschickt» vermerkt.
 
Fachstelle Sonderpädagogik am Kinderspital Zürich
Cornelia Grünenfelder, heilpädagogische Früherzieherin auf der Fachstelle Sonderpädagogik hat ihre Stelle bedauerlicherweise auf Ende Februar 2023 gekündigt. Die Stelle ist bereits auf den verschiedenen Plattformen ausgeschrieben – zum Beispiel hier.

Die Stellenprozente für Logopädie an der Fachstelle Sonderpädagogik sind seit 1. Dezember 2022 mit Lilian Casanova wieder vollumfänglich besetzt.
 
Mitteilung Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) am KSW
Informationen aus der Entwicklungspädiatrie am SPZ
An der Abklärungsstelle Entwicklungspädiatrie am Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) des Kantonsspitals Winterthur (KSW) sind in den vergangenen Monaten die Wartefristen auf bis zu 10 Monate angestiegen. Diesem Umstand wollen wir zum Wohl des Kindes entgegenwirken und bitten Sie um Kenntnisnahme folgender Massnahmen:
 Schulische Fragestellungen sind in erster Linie durch den Schulpsychologischen Dienst abzuklären.
 Weiterführende medizinische, psychiatrische, psychologische, neuropsychologische Abklärungen übernehmen wir wie bisher gerne und bitten um Zusendung der Vorbefunde (Berichte von Fachpersonen). Je nachdem erfolgen die Abklärungen auch spezifisch in den anderen Abteilungen und Bereichen des SPZ. Wir klären die Kinder und Jugendlichen weiterhin bei vielfältigen medizinischen Fragestellungen ab: z.B. ADHS, Autismus, Verdacht auf Entwicklungsstörung, genetische Syndrome, bestehende somatische Probleme wie Sehstörung, Hörminderung, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung AVWS oder körperliche Behinderung.
 Die entwicklungspädiatrischen Berichte werden gekürzt verfasst.
Wir bitten Sie um Verständnis und hoffen, dass mit diesen Massnahmen eine Rückkehr zum Normalbetrieb bald möglich sein wird.
Informationen aus der Neuropsychologie am SPZ
Wir bitten Sie, zu beachten: Kinder- und Jugendliche mit neurologischen Grunderkrankungen (angeborene oder erworbene Schädigungen des Gehirns, z.B. Epilepsien, Schädelhirntrauma, usw.) sowie Kinder- und Jugendliche mit Verdacht auf spezifische Teilleistungsstörungen (z.B. exekutive Funktionseinschränkungen, Aufmerksamkeitsstörungen, auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, visuelle Wahrnehmungsstörungen, Merk-, Lern- und Gedächtnisstörungen usw.) können mittels einer Zuweisung zur neuropsychologischen Untersuchung im SPZ angemeldet werden. Diese Schreibweise ist für die Abrechenbarkeit über die Grundversicherung der Krankenkassen zwingend notwendig.
 
Die Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen sagt danke
 für Ihren zuverlässigen und konstanten Einsatz,
 für das Zurverfügungstellen von wertvollem Fach- und Erfahrungswissen,
 für die vielfältigen und berührenden Einblicke in Ihre tägliche Arbeit,
 für Ihr unermüdliches Engagement zugunsten der Kinder, Jugendlichen und ihren Familien,
 für Ihre Kreativität im Umgang mit der angespannten Versorgungssituation,
 für die konstruktive interdisziplinäre Zusammenarbeit,
 für Ihre Ausdauer im Umgang mit Herausforderungen.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine friedliche Adventszeit, schöne Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
Kontakt   Abmelden
© 2024 Amt für Jugend und Berufsberatung, Kanton Zürich
Dies ist eine automatisch generierte Nachricht. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail-Adresse.