|
Anpassung der Berichtsstruktur |
Die Berichtsstruktur für Erstdiagnostikberichte und Standortbestimmungen wurde vor mehreren Jahren eingeführt. Die Berichte zeigen ein ganzheitliches, an der ICF-CY orientiertes, Bild der Kinder und Jugendlichen. Dank der fachlichen Expertise der Verfassenden erfüllen die Berichte einen hohen Qualitätsstandard und dienen als verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Abklärungsstellen.
Allerdings ist die Berichtsstruktur umfangreich und das Verfassen eines Berichtes aufwändig. Daher wird die Berichtsstruktur aktuell überarbeitet, verschlankt und die Nutzung optimiert.
Als ersten Schritt stellen wir Ihnen eine bearbeitbare Vorlage zur Verfügung, mit der Sie Kapitel und Titel selbstständig löschen oder ergänzen können. Die Berichtsvorlagen finden Sie hier: |
|
Unverändert bleiben folgende Anforderungen an die Erstdiagnostik- und Standortberichte |
Allgemeiner Standard: Anhand der Angaben im Bericht muss es möglich sein, sich ein Bild des Kindes zu machen und den aktuellen sonderpädagogischen Förderbedarf differenziert einzuschätzen. Dafür bedarf es: |
− | | Angaben zu allen relevanten Entwicklungsbereichen (präzise und nachvollziehbar). |
− | | einer auf Ergebnissen von standardisierten diagnostischen Verfahren (inkl. Testwerten), auf Beobachtungen, Gesprächsinformationen und Berichten basierenden Beschreibung des Kindes. |
|
Wegleitung: Massgebende Grundlage für das Verfassen der Berichte ist die Wegleitung.
Bekannte Informationen: Bereits bekannte Angaben aus früheren Berichten können mit dem Vermerk «bereits bekannt» bzw. «unverändert» und entsprechendem Verweis auf ältere Berichte aufgeführt werden.
Stichworte: Der Bericht kann in Stichworten formuliert werden.
Querverweise: Informationen müssen nicht an mehreren Stellen im Bericht platziert werden, Querverweise sind erlaubt.
Beobachtungen: Hilfreich für die Beurteilung sind Beispiele von Beobachtungen.
Beurteilung:
|
− | | Ergebnisse standardisierter Diagnoseverfahren sollen, wenn immer möglich, die Grundlage für die Beurteilung der einzelnen Entwicklungsbereiche liefern. |
− | | Als Anhang zum Bericht sind Test-Diagnostikunterlagen, wie beispielsweise ein Profilbogen, hilfreich. |
− | | Die Beurteilungen mittels Kreuze im Kapitel «Funktionsfähigkeit» weisen auf den Entwicklungsstand im Vergleich zu den Gleichaltrigen hin und bringen nicht die Fortschritte oder Entwicklungen zum Ausdruck. |
|
HFE-Bericht als Grundlage für eine logopädische Massnahme: Der Bericht enthält umfassende Angaben zum Sprachentwicklungsstand. Falls keine Ergebnisse standardisierter Diagnoseverfahren vorliegen, sind genaue Beschreibungen von Beobachtungen nötig.
Standortbestimmungen nach kurzer Therapiedauer:
|
− | | Möglichkeit einer verkürzten Eingabefrist der Standortbestimmung vor Ablauf der Empfehlung (in Absprache mit den Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen). |
− | | Verkürzte Standortbestimmung: Möglich bei Therapie, die weniger als zwei Monate dauert bis zum Einreichen der Standortbestimmung an die Fachstellen Sonderpädagogik. |
− | | Weniger als fünf Termine mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen bis zum Verlängerungsantrag: Es ist kein Bericht nötig, Verlängerungsantrag per E-Mail mit allen wichtigen Erkenntnissen. |
− | | Zwingend in der Standortbestimmung: Aktueller Entwicklungsstand und Einschätzung des Förder- bzw. Therapiebedarfs. |
|
Unterschrift: Das Einverständnis der Eltern zur Weiterleitung der Standortbestimmung zur Verlängerung oder Änderung einer Massnahme ist durch die Fachperson einzuholen. Es liegt im Ermessen der Fachperson, in welcher Form sie das Einverständnis der Eltern zur Weiterleitung des Berichts einholt. Die Unterschrift ist daher nicht zwingend auf dem Bericht erforderlich.
Hinweis: Unvollständige Berichte werden von den Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen zur Überarbeitung an die Verfasserin oder den Verfasser des Berichtes retourniert. |
| |