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Kanton Zürich
Rundschreiben März 2025
Informationen zu Sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
 
Anpassung der Berichtsstruktur
Die Berichtsstruktur für Erstdiagnostikberichte und Standortbestimmungen wurde vor mehreren Jahren eingeführt. Die Berichte zeigen ein ganzheitliches, an der ICF-CY orientiertes, Bild der Kinder und Jugendlichen. Dank der fachlichen Expertise der Verfassenden erfüllen die Berichte einen hohen Qualitätsstandard und dienen als verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Abklärungsstellen.

Allerdings ist die Berichtsstruktur umfangreich und das Verfassen eines Berichtes aufwändig. Daher wird die Berichtsstruktur aktuell überarbeitet, verschlankt und die Nutzung optimiert.

Als ersten Schritt stellen wir Ihnen eine bearbeitbare Vorlage zur Verfügung, mit der Sie Kapitel und Titel selbstständig löschen oder ergänzen können. Die Berichtsvorlagen finden Sie hier:
 
Zu den Berichtsvorlagen
 
Unverändert bleiben folgende Anforderungen an die Erstdiagnostik- und Standortberichte

Allgemeiner Standard:
Anhand der Angaben im Bericht muss es möglich sein, sich ein Bild des Kindes zu machen und den aktuellen sonderpädagogischen Förderbedarf differenziert einzuschätzen. Dafür bedarf es:
 Angaben zu allen relevanten Entwicklungsbereichen (präzise und nachvollziehbar).
 einer auf Ergebnissen von standardisierten diagnostischen Verfahren (inkl. Testwerten), auf Beobachtungen, Gesprächsinformationen und Berichten basierenden Beschreibung des Kindes.
Wegleitung:
Massgebende Grundlage für das Verfassen der Berichte ist die Wegleitung.

Bekannte Informationen:
Bereits bekannte Angaben aus früheren Berichten können mit dem Vermerk «bereits bekannt» bzw. «unverändert» und entsprechendem Verweis auf ältere Berichte aufgeführt werden.

Stichworte:
Der Bericht kann in Stichworten formuliert werden.

Querverweise:
Informationen müssen nicht an mehreren Stellen im Bericht platziert werden, Querverweise sind erlaubt.

Beobachtungen:
Hilfreich für die Beurteilung sind Beispiele von Beobachtungen.

Beurteilung:
 Ergebnisse standardisierter Diagnoseverfahren sollen, wenn immer möglich, die Grundlage für die Beurteilung der einzelnen Entwicklungsbereiche liefern.
 Als Anhang zum Bericht sind Test-Diagnostikunterlagen, wie beispielsweise ein Profilbogen, hilfreich.
 Die Beurteilungen mittels Kreuze im Kapitel «Funktionsfähigkeit» weisen auf den Entwicklungsstand im Vergleich zu den Gleichaltrigen hin und bringen nicht die Fortschritte oder Entwicklungen zum Ausdruck.
HFE-Bericht als Grundlage für eine logopädische Massnahme:
Der Bericht enthält umfassende Angaben zum Sprachentwicklungsstand. Falls keine Ergebnisse standardisierter Diagnoseverfahren vorliegen, sind genaue Beschreibungen von Beobachtungen nötig.

Standortbestimmungen nach kurzer Therapiedauer:
 Möglichkeit einer verkürzten Eingabefrist der Standortbestimmung vor Ablauf der Empfehlung (in Absprache mit den Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen).
 Verkürzte Standortbestimmung: Möglich bei Therapie, die weniger als zwei Monate dauert bis zum Einreichen der Standortbestimmung an die Fachstellen Sonderpädagogik.
 Weniger als fünf Termine mit dem Kind bzw. der/dem Jugendlichen bis zum Verlängerungsantrag: Es ist kein Bericht nötig, Verlängerungsantrag per E-Mail mit allen wichtigen Erkenntnissen.
 Zwingend in der Standortbestimmung: Aktueller Entwicklungsstand und Einschätzung des Förder- bzw. Therapiebedarfs.
Unterschrift:
Das Einverständnis der Eltern zur Weiterleitung der Standortbestimmung zur Verlängerung oder Änderung einer Massnahme ist durch die Fachperson einzuholen. Es liegt im Ermessen der Fachperson, in welcher Form sie das Einverständnis der Eltern zur Weiterleitung des Berichts einholt. Die Unterschrift ist daher nicht zwingend auf dem Bericht erforderlich.

Hinweis:
Unvollständige Berichte werden von den Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen zur Überarbeitung an die Verfasserin oder den Verfasser des Berichtes retourniert.
 
Umfrage an ALLE Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter zur Angebotskapazität
Wie viele Therapie- und Förderplätze für sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich gibt es im Kanton Zürich? In welcher Region werden diese angeboten?

Ein guter Überblick über Angebot und Nachfrage ist für unsere Arbeit im System der Sonderpädagogik im Vor- und Nachschulbereich von Bedeutung. Deshalb wollen wir das aktuelle Angebot der Therapie- und Förderplätze erheben. Dabei sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wir bitten Sie, uns die Stellenprozente für sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich mitzuteilen, die Sie bzw. Ihre Institution anbieten.

Um möglichst einheitliche Angaben zu erhalten, bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten:
 Institutionen, die Mitarbeitende mit fixen Stellenprozenten angestellt haben, melden das Total der Stellenprozente je Leistungsart (Logopädie, HFE, Spezialisierungen HFE).
 Freischaffende Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter melden ihr gesamtes Arbeitsvolumen (Total Stellenprozente). Falls Sie Angestellte haben, geben Sie bitte das Total der Stellenprozente von Ihnen inklusive Ihren Mitarbeitenden an. Als Richtwert für die Berechnung gilt ein Arbeitstag pro Woche = 20 Prozent bzw. für Mitarbeitende im Stundenlohn gelten 42 Stunden pro Woche als 100 Prozent Pensum.
Wir danken Ihnen für die Mitteilung der Angaben bis Freitag, 4. April 2025 über den folgenden Link:
 
Zur Umfrage SPM-Angebotskapazität
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an spm@ajb.zh.ch.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und werden Sie gerne über die Ergebnisse informieren.
 
Aktions-Katalog SPM
Workshop für Eltern mit einem Kind mit Autismus
Wie gelingt es, Eltern zu vernetzen und sie im Umgang mit den täglichen Herausforderungen mit ihrem Kind mit einer Autismus-Diagnose zu unterstützen und zu stärken?

Der Eltern-Workshop zur Anbahnung sozialer Kommunikation bei kleinen Kindern mit Autismus von Julia Winzenried und Claudia Schneebeli bietet Antworten auf diese Frage, wie der Erfolg der ersten Durchführung zeigte. Der Eltern-Workshop ist eine Aktion im Entwicklungsfeld «Zielgerichtete Massnahmen» und wurde bereits einmal durchgeführt.

Ein weiterer Eltern-Workshop findet von Mai bis September 2025 alle zwei Wochen jeweils donnerstags von 17.45 bis 20.00 Uhr in der «Praxis für kleine Helden» in Zürich-Oerlikon statt.

Die Eltern lernen im Workshop:
 die Hauptprobleme von Kindern mit Autismus besser zu verstehen.
 Methoden, um die Motivation der Kinder für soziale Kommunikation zu erhöhen.
 ihre Sprache an die kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten ihres Kindes anzupassen.
 wie alltägliche Situationen für die Kommunikationsförderung genutzt werden können.
 den Einsatz von Lautsprachunterstützenden Gebärden und Bildkarten kennen.
Mehr Informationen, zum Beispiel zu den Teilnahmebedingungen, sowie ein Youtube-Video zum Eltern-Workshop finden Sie hier.
Elternbildungsangebot mit Schwerpunkt Übergang in den Kindergarten
Die Elternbildungsangebote «Fit for Family» stärken Eltern und ihre Kinder für einen guten Übergang in den Kindergarten. Das entsprechende Angebot in Winterthur richtet sich insbesondere an Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und wird unter einer Co-Leitung durch Fachpersonen der Sonderpädagogik und der Elternbildung durchgeführt. «Fit for Family» besteht aus verschiedenen Themenworkshops und einem 5-teiligen Kurs. Die Angebote können unabhängig voneinander besucht werden.

Zielgruppe des Elternbildungsangebotes sind Eltern von Kindern, die im Frühbereich nicht mehr abgeklärt werden konnten oder keinen Therapieplatz mehr erhalten haben.

Das Elternbildungsangebot ist eine Aktion im Entwicklungsfeld «Übergang Frühbereich Schule». Mehr zum Elternbildungsangebot sowie dem Workshop für Eltern mit einem Kind mit Autismus erfahren Sie hier:
 
Zum Aktions-Katalog SPM
 
Perspektivenwechsel durch Job-Rotation im AJB
Am 1. März 2025 ist Katja Meyer als Projektmitarbeiterin (30%) in der Abteilung Sonderpädagogische Massnahmen im AJB gestartet. Katja Meyer nutzt die Möglichkeit eines Seitenwechsels in die Verwaltung und unterstützt mit ihrem Praxisblick die Entwicklungen rund um Sonderpädagogische Massnahmen. Daneben ist sie in einem grösseren Pensum als Logopädin in der «Praxis für kleine Kinder» in Winterthur tätig.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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