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Kanton Zürich
Newsletter Ergänzende Hilfen zur Erziehung
Liebe Leserin, lieber Leser
Nach drei Jahren KJG Gesamtplanung liegt nun das erste Versorgungskonzept vor. Wir erläutern Ihnen die darin formulierten strategischen Schwerpunkte, welche in den nächsten vier Jahren die Ausgestaltung der Angebotslandschaft prägen werden.

Zudem stellen wir Ihnen das neue Qualitätskonzept für Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege vor. Es beschreibt verbindliche Anforderungen für DAF-Anbietende, die eine Leistungsvereinbarung mit dem AJB abschliessen.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung
 
Rund ums KJG
KJG-Gesamtplanung: Das erste Versorgungskonzept liegt vor
Das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) erteilt dem Kanton den Auftrag, ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung zu gewährleisten, wozu eine Gesamtplanung erstellt wird. Sie bildet das strategische Instrument zur Steuerung des Angebots. Der erste Gesamtplanungszyklus startete mit Inkrafttreten des KJG anfangs 2022. Nach drei Jahren liegt nun das erste Versorgungskonzept vor. Es beinhaltet fünf strategische Stossrichtungen mit entsprechenden Massnahmen sowie ein Bestelldesign, welche die Entwicklung der ergänzenden Hilfen zur Erziehung und die Leistungsbestellung in den kommenden vier Jahren prägen werden.
 
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DAF-Qualitätskonzept
Dienstleistungsanbietende in der Familienpflege (DAF) erbringen wichtige Leistungen wie die Vermittlung von Pflegeplätzen in Pflegefamilien sowie die sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen. Bisher fehlte ein Qualitätskonzept für DAF, analog dem Zürcher Qualitätskonzept für SPF-Anbietende. Das AJB hat nun unter Mitarbeit von DAF-Anbietenden, dem DAF-Verband, Leistungszuweisenden sowie der PACH ein entsprechendes Qualitätskonzept erarbeitet. DAF-Anbietende, die eine neue Leistungsvereinbarung mit dem AJB abschliessen oder die bestehende erneuern, werden verpflichtet, die Anforderungen aus dem DAF-Qualitätskonzept zu erfüllen.
 
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Anpassung der Empfehlungen zu den individuellen Auslagen bei Platzierungen in Heimpflege
Am 22. Januar 2025 hat der Leitende Ausschuss im Auftrag des Vorstands der Sozialkonferenz Kanton Zürich (SoKo) die aktualisierten Empfehlungen zu den individuellen Auslagen von Minderjährigen und jungen Erwachsenen bei Platzierungen in Familien- und Heimpflegeangeboten nach KJG verabschiedet. Dies mit Zustimmung des AJB und des Kantonalen Sozialamts (KSA). Die neuen SoKo-Empfehlungen sind ab dem 1. April 2025 gültig, inklusive Anpassungen an die Preis- und Lohnentwicklungen, mit einer Übergangsfrist bis am 30. Juni 2025.
Praxisklärung zur Finanzierung von ausserordentlichen Abwesenheiten und Auflösung von Unterbringungsverträgen
Die Unterbringung eines Kindes in einem Heimpflegeangebot oder einer Pflegefamilie kann durch die Eltern erfolgen oder durch eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder ein Gericht gestützt auf Art. 310 ZGB angeordnet werden. Die Praxisklärung betrifft die von einer KESB oder einem Gericht angeordneten Unterbringungen (sogenannte behördliche Unterbringungen) und befasst sich mit der Finanzierung bei Abwesenheiten der leistungsbeziehenden Person und der Möglichkeit der Auflösung von Unterbringungsverträgen.
 
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Aktuelles aus dem AJB
Niederschwellige Anlaufstelle «ÜBER18»
Aus dem in Winterthur und Andelfingen angesiedelten Projekt «ÜBER18» wurde per Januar 2025 ein kantonales Angebot: Als vorgelagerte Anlaufstelle von «Netz2» ergänzt «ÜBER18» das Case Management Berufsbildungs-Team. Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren ohne SEK II Abschluss können sich bei «ÜBER18» unkompliziert und kostenlos zu Themen rund um Berufsbildung, Wohnen, Finanzen und Gesundheit beraten lassen.
 
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