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Am 1. Januar 2022 wurde das Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) im Kanton Zürich in Kraft gesetzt. Die Abteilung Pflegefamilien ist seither für die Bewilligung, Aufsicht und Finanzierung von Pflegeverhältnissen im Kanton Zürich zuständig. In diesem Newsletter werfen wir mit Ihnen einen kurzen Blick zurück.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber vor allem herzlich bei Ihnen bedanken für Ihr Engagement, Ihre Geduld und Ihr Verständnis für die Umstellungen, die das neue Gesetz mit sich gebracht hat. Gemeinsam war uns zu jeder Zeit der Einsatz für das Wohl von in Pflegefamilien aufwachsenden Kindern. Dafür arbeiten Sie und wir jeden Tag.
Auch in diesem Newsletter führen wir die Serie fort, die Pflegeverhältnisse aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Dieses Mal porträtieren wir eine Beiständin. Sie hat während ihrer beruflichen Laufbahn viele Pflegekinder begleitet und bringt damit eine weitere Sichtweise auf ein Pflegeverhältnis ein.
Ausserdem geben wir Ihnen gerne das Datum für die diesjährige Veranstaltung für Pflegefamilien bekannt. Mehr Informationen und das Save-the-Date finden Sie im Newsletter.
Wir wünschen Ihnen eine abwechslungsreiche Lektüre und freuen uns, wenn sich viele Pflegeeltern und Pflegekinder den 20. September dick in der Agenda eintragen!
Marco Suter Leiter Pflegefamilien
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