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Kanton Zürich
Rundschreiben Oktober 2024
Informationen zu Sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
 
Projekt elektronische Rechnungsstellung
Testphase
Wir bedanken uns herzlich bei allen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern, die sich bereit erklärt haben, an der Testphase der elektronischen Rechnungsstellung teilzunehmen. Die Testphase startete Anfang Oktober und dauert bis Mitte Dezember 2024.
Leistungsanbietende mit eigener Applikation
Parallel zur Testphase sind Vorabklärungen mit Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern nötig, die mit einer eigenen Applikation arbeiten.
Wir bitten diejenigen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die aktuell nicht mit dem Excel-Sammelrechnungsformular des AJB Rechnung stellen, sondern die Leistungsabrechnung aus einer innerbetrieblichen Applikation generieren, sich per E-Mail (spm@ajb.zh.ch) bis 25. Oktober 2024 zu melden. Wir werden die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung mit Ihnen bilateral besprechen.
 
Meldeformular im Übergang Frühbereich-Schule
Das Meldeformular im Übergang Frühbereich-Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen wurde gemeinsam mit dem VSA leicht überarbeitet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Spalte «Empfehlung zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen».

Neu soll bei einer Empfehlung zur Prüfung zwischen einfachen und verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen unterschieden werden. Die erste Zeile «Empfehlung zur Prüfung von einfachen Massnahmen» wird angekreuzt, wenn zum Beispiel integrative Förderung, Therapien oder Beratung und Unterstützung (B+U) geprüft werden sollen. Die darunterliegende Zeile «Empfehlung zur Prüfung von verstärkten Massnahmen» wird angekreuzt, wenn ein Sonderschulbedarf im Sinne einer integrativen Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR), einer integrativen Sonderschulung in der Verantwortung der Sonderschule (ISS) oder im Sinne einer separativen Sonderschulung geprüft werden sollen.

Die Liste der wichtigen Kontaktpersonen ist um Fachpersonen der Betreuung in der Kita oder der Spielgruppe ergänzt worden.

Folgende Informationen müssen nicht mehr angegeben werden; das Geschlecht des Kindes sowie die Dauer, seit wann die Familie in der Schweiz wohnhaft ist. Die Schulgemeinden verfügen über die Informationen.

Wir bitten Sie, ab jetzt das angepasste Meldeformular, Stand September 2024, zu verwenden. Alle bereits vorbereiteten oder bei der Schulgemeinde eingereichten Meldeformulare der Vorgängerversion müssen selbstverständlich nicht ersetzt werden.
 
Zum Meldeformular
 
 
Intensive Frühintervention bei Autismus
Der Regierungsrat hat am 25. September 2024 entschieden, der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) für die Durchführung des Autismus-Frühförderungsangebots «Frühe intensive verhaltenstherapeutische Intervention» (FIVTI) für die Jahre 2024 bis 2027 eine Subvention zu erteilen. Dabei beteiligen sich die Bildungsdirektion gestützt auf § 40 Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Gesundheitsdirektion gestützt auf § 11 Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz gemeinsam an den Kosten. Ein weiterer Anteil der Kosten wird, wie bis anhin, durch die IV finanziert.

Dieser Entscheid des Regierungsrats entlastet Familien, die bisher einen hohen Elternbeitrag für die Intensive Frühintervention ihres Kindes mit einer Autismus-Spektrum-Störung leisten mussten und ist eine Investition in die Frühe Kindheit.
 
Zum Regierungsratsbeschluss
 
 
Aktions- und Massnahmenkatalog
Das Rundschreiben hat eine neue Rubrik mit dem Titel «Aktions- und Massnahmenkatalog».

Wir haben Ihnen diese Rubrik am Forum SPM vom 18. September 2024 im Rahmen der gemeinsamen Auseinandersetzung mit den Entwicklungsfeldern angekündet.

Um den Herausforderungen in der Sonderpädagogik im Vor- und Nachschulbereich zu begegnen, sollen in folgenden sechs Entwicklungsfeldern Aktionen gemäss dem formulierten Leitprinzip bekannt gemacht, angestossen und umgesetzt werden:
Zusammenarbeit und Netzwerke
Leitprinzip: Fachpersonen aus der Sonderpädagogik erkennen sich als Teil der Angebotslandschaft und nutzen die Vorteile von Netzwerken.
Inanspruchnahme der Unterstützung
Leitprinzip: Zugänge zu den sonderpädagogischen Massnahmen sind bekannt und niederschwellig, es gibt Hilfen zur Inanspruchnahme.
Rahmenbedingungen SPM
Leitprinzip: Die Rahmenbedingungen des Systems SPM sind adäquat, transparent und verständlich.
Zielgerichtete Massnahmen
Leitprinzip: Sonderpädagogische Massnahmen sind ein indiziertes und datenbasiert gesteuertes Angebot.
Übergänge
Leitprinzip: Die Zusammenarbeit bei den Übergängen der Bildungsstufen ist gestärkt.
Sensibilisierung und Prävention
Leitprinzip: Sensibilisierung stärkt die Früherkennung eines sonderpädagogischen Bedarfs und präventive Ansätze lohnen sich.

Was kann ich zu einem bestimmten Entwicklungsfeld beitragen, um das System SPM weiterzubringen? Von welcher Aktion könnte ich berichten? Alle Aktionen und Ideen sollen Aufmerksamkeit und Transparenz erhalten, damit sie andere inspirieren können.

Alle Akteurinnen und Akteure des Systems Sonderpädagogik im Vor- und Nachschulbereich können Aktionen initiieren oder Hinweise auf Ideen von anderen geben: die Abklärungsstellen (Fachstellen Sonderpädagogik), die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter und das AJB. Im Rundschreiben werden wir unter der Rubrik «Aktions- und Massnahmenkatalog» künftig über die gemeldeten Aktionen und Ideen berichten.

Wir werden in einem separaten Schreiben im November einen Aufruf für Aktionen und Massnahmen starten und freuen uns, wenn Sie uns bereits vorgängig an Ihren Ideen oder bereits angestossenen Aktionen teilhaben lassen.
 
Informationen der Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen
Kinderspital Zürich
Personelles
Seit August verstärkt Silja Eichenberger das Team der Abteilung Logopädie mit einem Pensum von 60%. Damit ist die Abteilung Logopädie personell wieder voll besetzt. Wir hoffen, dass dadurch möglichst zeitnah die Wartezeiten für logopädische Abklärungen reduziert werden können.
Umzug
Das Kinderspital befindet sich in den letzten Vorbereitungen für den Umzug. Auch die Abteilung Logopädie und die Fachstelle Sonderpädagogik sind intensiv mit den Umzugsvorbereitungen beschäftigt und werden am 7. November 2024 die neuen Räumlichkeiten an der Lengg beziehen.

Die neue Adresse lautet:

Universitäts - Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung
Lenggstrasse 30
CH-8008 Zürich
www.kispi.uzh.ch

Sollten sich weitere Kontaktdaten wie beispielsweise Telefonnummern oder E-Mailadressen ändern, wird dies zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben.

Wir bemühen uns, den Betrieb so reibungslos wie möglich fortzusetzen, so dass die Abläufe für Externe wie gewohnt organisiert sind. Sollte es in der Übergangszeit zu Schwierigkeiten kommen, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme.
Kantonsspital Winterthur
Personelles
Seit Mitte August verstärken Maria Magdalena Simon (Maggy) und Anne Gisi das Team der Logopädie. Somit ist die Abteilung wieder voll besetzt, was hoffentlich zu einer Reduktion der Wartezeiten für logopädische Abklärungen beiträgt.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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