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Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule: Anwendungshinweise |
Im Rundschreiben vom Oktober 2024 haben wir Sie über das angepasste Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen informiert. Aufgrund mehrfacher Nachfrage stellen wir Ihnen ergänzende Anwendungshinweise im Umgang mit den beiden Zeilen «Empfehlung zur Prüfung von einfachen Massnahmen» und «Empfehlung zur Prüfung von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen» zu. |
Prioritär ist zu entscheiden, ob einfache Massnahmen in der Regelschule oder verstärkte Massnahmen geprüft werden sollen. Diese Unterscheidung erleichtert den Schulgemeinden die Planung der weiteren Schritte. Die Schulgemeinden sind angehalten, der Empfehlung gemäss Meldeformular zu folgen, können aber nicht dazu verpflichtet werden.
Lautet der Entscheid der Fachperson aus dem Frühbereich «Empfehlung zur Prüfung von einfachen Massnahmen», kann die Prüfung in der rechten Spalte der entsprechenden Zeile präzisiert werden, zum Beispiel mit dem Vermerk «Logopädie» oder «B&U» etc.. Zu beachten ist, dass die Schulgemeinden bei Empfehlungen für mehrere unterschiedliche Therapien und Fördermassnahmen in der Regel priorisieren. Daher wird empfohlen, die dringlichste sonderpädagogische Massnahme zu benennen.
Wird in der Zeile «Empfehlung zur Prüfung verstärkter Massnahmen (Sonderschulung)» in der rechten Spalte «ja» angekreuzt, ist grundsätzlich keine weitere Information nötig. Die Prüfung von verstärkten Massnahmen beinhaltet in jedem Fall den Einbezug des schulpsychologischen Dienstes (SPD). Die Empfehlung des SPD auf der Grundlage der Ergebnisse des Standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) bildet die Basis für den Einschulungsentscheid der Schulbehörde.
Sollte der SPD im Rahmen des SAV zum Schluss kommen, dass keine verstärkten Massnahmen indiziert sind, wird er der Schulbehörde differenzierte Empfehlungen für niederschwellige Massnahmen unterbreiten.
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Gerne erinnern wir auch an die Einsendefristen des Meldeformulars an die Schulgemeinde: |
− | | Abklärung von verstärkten Massnahmen (Sonderschulung) bis Ende November 2024 |
− | | Abklärung von einfachen Massnahmen in der Regelschule bis Ende März 2025 |
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