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Kanton Zürich
Rundschreiben November 2024
Informationen zu Sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
 
Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule: Anwendungshinweise
Im Rundschreiben vom Oktober 2024 haben wir Sie über das angepasste Meldeformular Übergang Frühbereich-Schule zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen informiert. Aufgrund mehrfacher Nachfrage stellen wir Ihnen ergänzende Anwendungshinweise im Umgang mit den beiden Zeilen «Empfehlung zur Prüfung von einfachen Massnahmen» und «Empfehlung zur Prüfung von verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen» zu.
Prioritär ist zu entscheiden, ob einfache Massnahmen in der Regelschule oder verstärkte Massnahmen geprüft werden sollen. Diese Unterscheidung erleichtert den Schulgemeinden die Planung der weiteren Schritte. Die Schulgemeinden sind angehalten, der Empfehlung gemäss Meldeformular zu folgen, können aber nicht dazu verpflichtet werden.

Lautet der Entscheid der Fachperson aus dem Frühbereich «Empfehlung zur Prüfung von einfachen Massnahmen», kann die Prüfung in der rechten Spalte der entsprechenden Zeile präzisiert werden, zum Beispiel mit dem Vermerk «Logopädie» oder «B&U» etc.. Zu beachten ist, dass die Schulgemeinden bei Empfehlungen für mehrere unterschiedliche Therapien und Fördermassnahmen in der Regel priorisieren. Daher wird empfohlen, die dringlichste sonderpädagogische Massnahme zu benennen.

Wird in der Zeile «Empfehlung zur Prüfung verstärkter Massnahmen (Sonderschulung)» in der rechten Spalte «ja» angekreuzt, ist grundsätzlich keine weitere Information nötig. Die Prüfung von verstärkten Massnahmen beinhaltet in jedem Fall den Einbezug des schulpsychologischen Dienstes (SPD). Die Empfehlung des SPD auf der Grundlage der Ergebnisse des Standardisierten Abklärungsverfahrens (SAV) bildet die Basis für den Einschulungsentscheid der Schulbehörde.

Sollte der SPD im Rahmen des SAV zum Schluss kommen, dass keine verstärkten Massnahmen indiziert sind, wird er der Schulbehörde differenzierte Empfehlungen für niederschwellige Massnahmen unterbreiten.
Gerne erinnern wir auch an die Einsendefristen des Meldeformulars an die Schulgemeinde:
 Abklärung von verstärkten Massnahmen (Sonderschulung) bis Ende November 2024
 Abklärung von einfachen Massnahmen in der Regelschule bis Ende März 2025
 
Bewilligung nach dem 70. Altersjahr
Die Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung von sonderpädagogischen Massnahmen nach Vollendung des 70. Altersjahres wird längstens für drei Jahre erteilt (vgl. § 29 SPMV). Wer zum Zeitpunkt des Bewilligungs- bzw. Bewilligungserneuerungsantrag älter als 68 Jahre alt ist, erhält eine Bewilligung bis zum vollendeten 73. Altersjahr. Das heisst z.B., dass für eine 69-jährige Antragstellerin eine Bewilligung bis zum Ende des Monats, in welchem sie 73 Jahre alt wird, ausgestellt wird.
Startdatum der 12h HFE-Sofortmassnahme
Zur Erinnerung informieren wir Sie, dass das Startdatum einer 12h HFE-Sofortmassnahme dasjenige Datum ist, an welchem erstmals eine Leistung (Gespräch oder Therapie) erbracht wird, die dem AJB in Rechnung gestellt wird.

Bitte teilen Sie den Fachstellen Sonderpädagogik bei einer anschliessenden Massnahmenüberprüfung das Startdatum der Sofortmassnahme ebenfalls mit. Die Folgeempfehlung richtet sich danach und startet frühestens drei Monate nach dem Startdatum der 12h HFE-Sofortmassnahme.
Unterwegs ins Arbeitsleben - Berufswahl von Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf, Neuauflage 2024
Der Einstieg ins Berufsleben fällt nicht immer leicht. Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf stehen vor zusätzlichen Herausforderungen. Aufgrund von Beeinträchtigungen sind sie auf enge Unterstützung durch Eltern und Fachpersonen angewiesen. Die Broschüre «Unterwegs ins Arbeitsleben» gibt einen Überblick zu den Besonderheiten im Berufswahlprozess: Welche Bildungs- und Unterstützungsangebote auf Sekundarstufe II gibt es? Wie wird eine Erstausbildung finanziert, wenn Mehrkosten anfallen? Und: Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Die Broschüre ist eine Orientierungshilfe für Begleitpersonen im Kanton Zürich. Mehr Informationen und die Broschüre zum Download finden Sie auf der kantonalen Webseite Berufswahl mit besonderem Bildungsbedarf.
 
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Aktions-Katalog SPM
Wir haben den «Aktions-Katalog SPM» lanciert, der Aktionen und Ideen für den Umgang mit Herausforderungen in der SPM eine Plattform gibt. Der «Aktions-Katalog» ist entlang der sechs Entwicklungsfelder strukturiert, die am Forum SPM präsentiert wurden, und bereits mit ersten Inhalten bestückt. Ihre eigenen Aktionen oder andere Ideen zum Umgang mit Herausforderungen können Sie per E-Mail an spm@ajb.zh.ch mit dem Betreff «Aktion» und den folgenden Inhaltsangaben einreichen:
 Titel der Aktion
 Initiant/in
Wer ist verantwortlich für die Aktion und hat sie durgeführt bzw. wird sie durchführen?
 Kurzbeschrieb
Worum geht es bei der Aktion, was ist das Ziel? (zwei bis drei Sätze)
Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Das Rundschreiben wird jeweils unter der neuen Rubrik «Aktions-Katalog SPM» auf neue Aktionen aufmerksam machen. Diesmal berichten wir über eine Aktion im Entwicklungsfeld «Rahmenbedingungen SPM»:
Rahmenbedingungen SPM
Das AJB zeichnet sich verantwortlich für adäquate, transparente und verständliche Rahmenbedingungen der Sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich. Diese gilt es, wo nötig und möglich, weiterzuentwickeln. Wenn Sie an diesen Rahmenbedingungen mitarbeiten und über Ihren Arbeitsalltag hinaus einen Einblick in die Verwaltung gewinnen möchten, laden wir Sie ein, sich für folgendes Job Rotation-Angebot zu bewerben:
Befristete 30%-Stelle bis Juni 2026 als Projektmitarbeiterin oder Projektmitarbeiter
 
Zum Stelleninserat
 
 
Informationen der Fachstellen Sonderpädagogik der beiden Abklärungsstellen
Kinderspital Zürich
Erreichbarkeit Fachstelle Sonderpädagogik
Mit dem Umzug des Kinderspitals in die Lengg haben sich einige Kontaktangaben verändert. Das Sekretariat der Fachstelle Sonderpädagogik und der Abteilung Logopädie ist neu von Montag bis Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 044 249 74 90 erreichbar.

Leitung und Team der Fachstelle Sonderpädagogik erreichen Sie wie folgt und am besten per E-Mail:
 Anke Schuler
anke.schuler@kispi.uzh.ch
044 249 68 15
(Arbeitstage: Dienstag – Donnerstag)

 Michael von Rhein
michael.vonrhein@kispi.uzh.ch
044 249 69 82
(Arbeitstage: Montag – Donnerstag)

 Lilian Casanova (Logopädin)
lilian.casanova@kispi.uzh.ch
044 249 57 67
(Arbeitstage: Montag, Donnerstag)

 Mirjam Emmenegger (HFE)
mirjam.emmenegger@kispi.uzh.ch
044 249 58 47
(Arbeitstage: Montag, Donnerstag)

 Mara Possenti (HFE)
mara.possenti@kispi.uzh.ch
044 249 66 69
(Arbeitstage: Donnerstag, Freitag)

Verteilliste HFE
Die Fachstelle Zürich bittet darum, die Kinder auf der Verteilliste möglichst der Reihenfolge nach, also nach Eingangsdatum auf der Verteilliste, abzuholen.
www.zh.ch/sonderpaedagogik
www.fuerslebengut.ch
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