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Prozessanpassung 12h-Sofortmassnahmen |
Für alle ab 8. Mai 2024 ausgestellten 12h-Sofortmassnahmen gilt, dass der erste Therapie- bzw. Fördertermin innerhalb des sechsmonatigen Massnahmezeitraums liegen muss. Die Massnahme dauert ab dem ersten Therapie- bzw. Fördertermin drei Monate.
Aufgrund der Wartefristen mussten 12h-Sofortmassnahmen teilweise in weniger als drei Monaten umgesetzt bzw. während der Laufzeit verlängert werden. Die Prozessanpassung soll sicherstellen, dass drei Monate für die Umsetzung zur Verfügung stehen und administrative Aufwände reduzieren.
Wird während der Durchführung einer 12h-Sofortmassnahme ein hoher Förder- bzw. Therapiebedarf festgestellt, kann bei den Fachstellen Sonderpädagogik eine Ersatzempfehlung für eine 24h-Sofortmassnahme beantragt werden.
Wir danken Ihnen, dass Sie weiterhin darum bemüht sind, mit der Umsetzung der 12h-Sofortmassnahme so zeitnah, wie es Ihnen und der Familie möglich ist, zu beginnen.
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